Bundesschienenwegeausbaugesetz - BSWAG | § 6 Unvorhergesehener Bedarf
Bundesschienenwegeausbaugesetz - BSWAG | § 6 Unvorhergesehener Bedarf
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
Gesetz über den Ausbau der Schienenwege des Bundes Inhaltsverzeichnis
Soweit ein unvorhergesehener Verkehrsbedarf insbesondere auf Grund einer Änderung der Verkehrsstruktur es erfordert, können die Ausbaupläne im Einzelfall auch Maßnahmen enthalten, die nicht dem Bedarfsplan entsprechen.
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare
1 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
(1) § 50 Abs. 1 Nr. 6 der Verwaltungsgerichtsordnung gilt für Vorhaben im Sinne des § 18 Absatz 1 Satz 1, soweit die Vorhaben Schienenwege betreffen, die wegen1.der Herstellung der Deutschen Einheit,2.der Einbindung der neuen Mitgliedstaaten in die E
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} §§ in anderen Gesetzen.
1 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
published on 19/06/2008 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 3 StR 490/07 vom 19. Juni 2008 Nachschlagewerk: ja nur zu I. BGHSt: ja nur zu I. Veröffentlichung: ja nur zu I. ___________________________________ StGB § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c; §§ 331 - 334 Z
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.