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§ 2Amtlich · § 5 UrhG

Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte

Zeitreise: 18.12.1998‹ § 1§ 3 ›

(1) Der Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte beträgt für das Kalenderjahr 1999 monatlich 340 Deutsche Mark.

(2) Der Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte beträgt für das Beitrittsgebiet für das Kalenderjahr 1999 monatlich 287 Deutsche Mark.

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