Inhalt der Prüfung
Die Prüfung umfasst folgende Prüfungsbereiche: 1. Prüfungsbereich „Büroorganisation und Büroverwaltung“ nach § 4, 2. Prüfungsbereich „Informationstechnik und Datenschutz“ nach § 5, 3. Prüfungsbereich „Marketing und Medien“ nach § 6.
Fachbewertung & LKG-Relevanz
Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)Für diese Vorschrift liegen noch keine Einzelstimmen zur mehrdimensionalen Fachbewertung vor.
Als Anwältin oder Anwalt mitbewerten & eigene LKG-Reputation (ρ) stärken
Verifizierte Mitglieder ordnen Vorschriften und Entscheidungen fachlich ein und erhöhen ihre Sichtbarkeit im Rechtsgebiet.