Gliederung der Meisterprüfung
(1) Die Meisterprüfung beinhaltet die Prüfungsteile 1. Brennereitechnologie, Betriebs- und Verfahrenstechnik, Vermarktung, 2. Betriebs- und Unternehmensführung, 3. Berufsausbildung und Mitarbeiterführung.
(2) Die Meisterprüfung ist nach den §§ 4 bis 6 durchzuführen.
Fachbewertung & LKG-Relevanz
Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)Für diese Vorschrift liegen noch keine Einzelstimmen zur mehrdimensionalen Fachbewertung vor.
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