Ausbildungsberufsbild
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse: 1. Arbeitsschutz und Unfallverhütung, 2. Umweltschutz, 3. Ausführen von Hygienemaßnahmen, 4. Kenntnisse der produktbezogenen Rechtsvorschriften, 5. Kenntnisse des Ausbildungsbetriebs, 6. Bedienen und Warten der technischen Einrichtungen, 7. Annehmen, Kontrollieren und Lagern der Rohstoffe, 8. Aufbereiten und Aufschließen der Rohstoffe, 9. Maischen und Hefeführen nach verschiedenen Verfahren, 10. Herstellen und Verarbeiten von Verzuckerungsstoffen, 11. Vergären der Maischen, 12. Destillieren des Roh- und Feinbrands, 13. Verschneiden, Lagern und Vermarkten des Feinbrands, 14. Verwerten der Schlempe.
Fachbewertung & LKG-Relevanz
Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)Für diese Vorschrift liegen noch keine Einzelstimmen zur mehrdimensionalen Fachbewertung vor.
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