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§ 14Amtlich · § 5 UrhG

Verweisungen und Bezeichnungen in anderen Vorschriften

Zeitreise: 28.06.2021‹ § 13§ 15 ›

Wird in anderen Vorschriften auf Vorschriften und Bezeichnungen verwiesen, die durch dieses Gesetz geändert worden oder weggefallen sind, treten an ihre Stelle die Vorschriften und Bezeichnungen nach den geänderten Vorschriften.

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