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§ 13Amtlich · § 5 UrhG

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Zeitreise: 08.06.2011‹ § 12

Diese Verordnung tritt am 1. August 2011 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Bootsbauer/zur Bootsbauerin vom 26. Juni 2000 (BGBl. I S. 987) außer Kraft.

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Ende des Gesetzes