Widersprüche in Angelegenheiten der Beamtenversorgung
Die Zuständigkeit für die Entscheidung über Widersprüche in Angelegenheiten der Beamtenversorgung wird auf folgende Behörden übertragen, soweit diese die Maßnahme getroffen oder abgelehnt haben: 1. die Service-Center der Generalzolldirektion, 2. das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr, 3. das Bundessprachenamt, 4. das Evangelische Kirchenamt für die Bundeswehr, 5. das Katholische Militärbischofsamt, 6. die Universitäten der Bundeswehr.
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