Bundeskleingartengesetz - BKleingG | § 3 Kleingarten und Gartenlaube

(1) Ein Kleingarten soll nicht größer als 400 Quadratmeter sein. Die Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege sollen bei der Nutzung und Bewirtschaftung des Kleingartens berücksichtigt werden.

(2) Im Kleingarten ist eine Laube in einfacher Ausführung mit höchstens 24 Quadratmetern Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz zulässig; die §§ 29 bis 36 des Baugesetzbuchs bleiben unberührt. Sie darf nach ihrer Beschaffenheit, insbesondere nach ihrer Ausstattung und Einrichtung, nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein.

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend für Eigentümergärten.

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zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

wird zitiert von 3 anderen §§ im .

Bundeskleingartengesetz - BKleingG | § 20a Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der Einheit Deutschlands


In dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet ist dieses Gesetz mit folgenden Maßgaben anzuwenden:1.Kleingartennutzungsverhältnisse, die vor dem Wirksamwerden des Beitritts begründet worden und nicht beendet sind, richten sich von diese

Bundeskleingartengesetz - BKleingG | § 9 Ordentliche Kündigung


(1) Der Verpächter kann den Kleingartenpachtvertrag kündigen, wenn 1. der Pächter ungeachtet einer in Textform abgegebenen Abmahnung des Verpächters eine nicht kleingärtnerische Nutzung fortsetzt oder andere Verpflichtungen, die die Nutzung des Klein

Bundeskleingartengesetz - BKleingG | § 18 Überleitungsvorschriften für Lauben


(1) Vor Inkrafttreten dieses Gesetzes rechtmäßig errichtete Lauben, die die in § 3 Abs. 2 vorgesehene Größe überschreiten, können unverändert genutzt werden. (2) Eine bei Inkrafttreten dieses Gesetzes bestehende Befugnis des Kleingärtners, seine
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Baugesetzbuch - BBauG | § 29 Begriff des Vorhabens; Geltung von Rechtsvorschriften


(1) Für Vorhaben, die die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen zum Inhalt haben, und für Aufschüttungen und Abgrabungen größeren Umfangs sowie für Ausschachtungen, Ablagerungen einschließlich Lagerstätten gelten die §§ 30

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35 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 11. Jan. 2007 - III ZR 72/06

bei uns veröffentlicht am 11.01.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 72/06 Verkündet am: 11. Januar 2007 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BKleingG § 12 Abs

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Juni 2004 - III ZR 281/03

bei uns veröffentlicht am 17.06.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 281/03 Verkündet am: 17. Juni 2004 Freitag, Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja § 1 Abs. 1 Nr. 1 B

Bundesgerichtshof Urteil, 05. Feb. 2004 - III ZR 331/02

bei uns veröffentlicht am 05.02.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 331/02 Verkündet am: 5. Februar 2004 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Ve

Bundesgerichtshof Urteil, 18. März 2004 - III ZR 180/03

bei uns veröffentlicht am 18.03.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 180/03 Verkündet am: 18. März 2004 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BKleingG § 1 Abs. 1

Bundesgerichtshof Urteil, 18. März 2004 - III ZR 179/03

bei uns veröffentlicht am 18.03.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 179/03 Verkündet am: 18. März 2004 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verh

Bundesgerichtshof Urteil, 18. März 2004 - III ZR 246/03

bei uns veröffentlicht am 18.03.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 246/03 Verkündet am: 18. März 2004 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhand

Bundesgerichtshof Urteil, 22. Apr. 2004 - III ZR 163/03

bei uns veröffentlicht am 22.04.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 163/03 Verkündet am: 22. April 2004 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja § 18 Abs. 2

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Feb. 2003 - III ZR 176/02

bei uns veröffentlicht am 13.02.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES GRUNDURTEIL III ZR 176/02 Verkündet am: 13. Februar 2003 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BKleingG

Bundesgerichtshof Urteil, 24. Juli 2003 - III ZR 203/02

bei uns veröffentlicht am 24.07.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 203/02 Verkündet am: 24. Juli 2003 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BKleingG § 3 Abs.

Bundesgerichtshof Urteil, 24. Juli 2003 - III ZR 207/02

bei uns veröffentlicht am 24.07.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 207/02 Verkündet am: 24. Juli 2003 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verh

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 01. Okt. 2015 - AN 6 K 15.00969

bei uns veröffentlicht am 01.10.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Ansbach AN 6 K 15.00969 Im Namen des Volkes Urteil vom 1. Oktober 2015 6. Kammer Sachgebiets-Nr.: 0250 Hauptpunkte: Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags, Gesetzge

Bayerischer Verfassungsgerichtshof Urteil, 15. Mai 2014 - Vf. 8-VII/12

bei uns veröffentlicht am 15.05.2014

Tenor Die Anträge werden abgewiesen. Gründe I. Die zur gemeinsamen Entscheidung verbundenen Popularklagen betreffen die Frage, ob der Zustimmungsbeschluss des Bayerischen Landtags vom 17. Mai 2011 zu mehreren Be

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 03. Feb. 2017 - B 1 K 14.567

bei uns veröffentlicht am 03.02.2017

Tenor 1. Die Klagen werden abgewiesen. 2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens nach folgenden Anteilen: die Kläger zu 1,2 und 3 je 1/21, die Kläger zu 4,5,6 und 7 je 4/21 und der Kläger zu 8 zu 2/21. 3. Die

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 06. Juli 2015 - 1 B 14.1715

bei uns veröffentlicht am 06.07.2015

Gründe Bayerischer Verwaltungsgerichtshof München 1 B 14.1715 Im Namen des Volkes Urteil vom 6. Juli 2015 (VG München, Entscheidung vom 2. Mai 2013, Az.: M 11 K 13.298) 1. Senat Sachgebietsschlüssel: 920

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 22. Juli 2015 - 7 BV 14.1980

bei uns veröffentlicht am 22.07.2015

Gründe Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Aktenzeichen: 7 BV 14.1980 Im Namen des Volkes Urteil vom 22. Juli 2015 (VG München, Entscheidung vom 1. August 2014, Az.: M 6a K 14.1238) 7. Senat Sachgebietssc

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 21. Juli 2015 - 7 BV 14.1772

bei uns veröffentlicht am 21.07.2015

Gründe Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Aktenzeichen: 7 BV 14.1772 Im Namen des Volkes Urteil vom 21. Juli 2015 (VG München, Entscheidung vom 2. Juli 2014, Az.: M 6b K 14.1827) 7. Senat Sachgebietsschlüs

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 28. Juli 2015 - 7 B 15.128

bei uns veröffentlicht am 28.07.2015

Gründe Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Aktenzeichen: 7 B 15.128 Im Namen des Volkes Urteil vom 28. Juli 2015 (VG Ansbach, Entscheidung vom 18. August 2014, Az.: AN 6 K 13.1311) 7. Senat Sachgebietsschl

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 23. Juli 2015 - 7 B 15.125

bei uns veröffentlicht am 23.07.2015

Gründe Bayerischer Verwaltungsgerichtshof 7 B 15.125 Im Namen des Volkes Urteil vom 23. Juli 2015 (VG Augsburg, Entscheidung vom 17. September 2014, Az.: Au 7 K 13.1822) 7. Senat Sachgebietsschlüssel: 25

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 24. Juni 2015 - 7 B 15.252

bei uns veröffentlicht am 24.06.2015

Gründe Bayerischer Verwaltungsgerichtshof 7 B 15.252 Im Namen des Volkes Urteil vom 24. Juni 2015 (VG München, Entscheidung vom 13. August 2014, Az.: M 6b K 13.5459) 7. Senat Sachgebietsschlüssel: 250

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Urteil, 13. Juni 2017 - 4 A 13/16

bei uns veröffentlicht am 13.06.2017

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 11

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 10. Feb. 2015 - 3 K 25/10

bei uns veröffentlicht am 10.02.2015

Tenor Der Bebauungsplan der Antragsgegnerin Nr. 36 „Ortsmitte Kühlungsborn Ost“ wird für unwirksam erklärt. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Antragsgegnerin kann die

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 22. Dez. 2014 - 2 A 322/12

bei uns veröffentlicht am 22.12.2014

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen ihre Heranziehung zur Zahlung von Zweitwohnungssteuern für die Jahre 2010, 2011 und 2012. 2 Die Klägerin, die ihren Wohnsitz in der Stadt A-Stadt hat, ist neben ihrem Sohn, Dominik A., (Mit-)Eigentümer

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 03. Dez. 2014 - L 8 U 19/13

bei uns veröffentlicht am 03.12.2014

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Schleswig zu Ziffer 1 und 2 des Tenors vom 31. Oktober 2012 aufgehoben und die Klage abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen. Die

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 03. Dez. 2014 - L 8 U 25/13

bei uns veröffentlicht am 03.12.2014

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Itzehoe vom 27. Juni 2012 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten auch des Berufungsverfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Beteiligt

Landgericht Düsseldorf Urteil, 29. Sept. 2014 - 18b-O-28-14

bei uns veröffentlicht am 29.09.2014

Tenor I.                    1. Das Versäumnisurteil des Landgerichts Düsseldorf – O – vom 06.02.2012 wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst: 2. Die Beklagten werden verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetze

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Beschluss, 15. Juli 2014 - 1 L 116/12

bei uns veröffentlicht am 15.07.2014

Tenor Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Greifswald vom 17. April 2012 – 2 A 569/11 – wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Streitwert wird für das..

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Beschluss, 25. Feb. 2013 - 1 M 72/12

bei uns veröffentlicht am 25.02.2013

Tenor Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Greifswald vom 4. April 2012 (2 B 317/12) wird zurückgewiesen. Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens als Gesamtschuldner. Der Streitwer

Verwaltungsgericht Greifswald Urteil, 27. Dez. 2011 - 3 A 378/09

bei uns veröffentlicht am 27.12.2011

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt. 3. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe der.

Verwaltungsgericht Greifswald Urteil, 19. Okt. 2011 - 3 A 1716/08

bei uns veröffentlicht am 19.10.2011

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt. 3. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe der.

Verwaltungsgericht Schwerin Urteil, 10. Okt. 2011 - 8 A 560/10

bei uns veröffentlicht am 10.10.2011

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin ist befugt, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe v

Verwaltungsgericht Schwerin Urteil, 29. Okt. 2009 - 4 A 396/06

bei uns veröffentlicht am 29.10.2009

Tenor den Richter am Verwaltungsgericht Röh als Einzelrichter für Recht erkannt: Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand 1 Die Klägerin ficht einen Bescheid des Beklagte

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 06. Mai 2009 - 3 K 30/07

bei uns veröffentlicht am 06.05.2009

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Antragsteller dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinte

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Beschluss, 13. März 2008 - 1 M 14/08

bei uns veröffentlicht am 13.03.2008

Tenor Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Greifswald vom 18. Dezember 2007 - 3 B 1359/07 - wird zurückgewiesen. Der Antragsgegner hat auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. Der Streitwer

Verwaltungsgericht Greifswald Beschluss, 11. Dez. 2007 - 3 B 1359/07

bei uns veröffentlicht am 11.12.2007

Tenor 1. Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragsteller - 3 A 244/07 - gegen den Zweitwohnungssteuerbescheid vom 09.10.2006 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 09.02.2007 wird angeordnet. 2. Die Kosten des Verfahrens werden dem

Verwaltungsgericht Schwerin Urteil, 30. Okt. 2007 - 3 A 2408/04

bei uns veröffentlicht am 30.10.2007

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages a