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§ 1Amtlich · § 5 UrhG

Anwendungsbereich

Zeitreise: 02.05.2013

Diese Verordnung gilt für die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb von Anlagen zur Feuerbestattung.

Fachbewertung & LKG-Relevanz

Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)

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Ende des Gesetzes