Bundeshaushaltsordnung - BHO | § 53 Billigkeitsleistungen

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Bundeshaushaltsordnung Inhaltsverzeichnis

Leistungen aus Gründen der Billigkeit dürfen nur gewährt werden, wenn dafür Ausgabemittel besonders zur Verfügung gestellt sind.

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published on 03.05.2024 12:47

Eine weitere erfolgreiche Klage gegen den Rückforderungsbescheid einer Corona-Hilfe. Das Verwaltungsgericht Aachen urteilte vorliegend, dass der angefochtene Rücknahme- und Rückforderungsbescheid rechtswidrig ist und die Rechte der Kl&
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Eine weitere erfolgreiche Klage gegen den Rückforderungsbescheid einer Corona-Hilfe.

Das Verwaltungsgericht Aachen urteilte vorliegend, dass der angefochtene Rücknahme- und Rückforderungsbescheid rechtswidrig ist und die Rechte der Klägerin verletzt. Der Bescheid erweist sich bereits aus formellen Gründen als rechtswidrig, da die Klägerin vor dessen Erlass nicht ordnungsgemäß angehört wurde (§ 28 Abs. 1 VwVfG NRW), da sie die entsprechende E-Mail nicht erhalten hatte. 

Das Gericht argumentiert zudem, dass die Entscheidung des beklagten Landes auch nicht offensichtlich unverändert geblieben wäre, wenn die Anhörung ordnungsgemäß erfolgt wäre, sodass eine Anwendung von § 46 VwVfG NRW ausscheidet.

Das Gericht prüft auch die materielle Rechtswidrigkeit des Rücknahme- und Rückforderungsbescheides. Es stellt fest, dass die Klägerin möglicherweise doch antragsberechtigt war, da nicht sicher ausgeschlossen werden kann, dass sie indirekt oder über Dritte von den Schließungsverordnungen betroffen war.

Das Gericht entscheidet, dass der Bescheid daher sowohl formell als auch materiell rechtswidrig ist und die Klage daher begründet ist. Der Rücknahme- und Rückforderungsbescheid wird aufgehoben.

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