Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 357a Wertersatz als Rechtsfolge des Widerrufs von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen

(1) Der Verbraucher hat Wertersatz für einen Wertverlust der Ware zu leisten, wenn

1.
der Wertverlust auf einen Umgang mit den Waren zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Waren nicht notwendig war, und
2.
der Unternehmer den Verbraucher nach Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche über dessen Widerrufsrecht unterrichtet hat.

(2) Der Verbraucher hat Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Dienstleistungen, für die der Vertrag die Zahlung eines Preises vorsieht, oder die bis zum Widerruf erfolgte Lieferung von Wasser, Gas oder Strom in nicht bestimmten Mengen oder nicht begrenztem Volumen oder von Fernwärme zu leisten, wenn

1.
der Verbraucher von dem Unternehmer ausdrücklich verlangt hat, dass mit der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen werden soll,
2.
bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag der Verbraucher das Verlangen nach Nummer 1 auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt hat und
3.
der Unternehmer den Verbraucher nach Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 3 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche ordnungsgemäß informiert hat.
Bei der Berechnung des Wertersatzes ist der vereinbarte Gesamtpreis zu Grunde zu legen. Ist der vereinbarte Gesamtpreis unverhältnismäßig hoch, so ist der Wertersatz auf der Grundlage des Marktwerts der erbrachten Leistung zu berechnen.

(3) Widerruft der Verbraucher einen Vertrag über die Bereitstellung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten, so hat er keinen Wertersatz zu leisten.

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Referenzen - Gesetze | § 11 HöfeVfO

§ 11 HöfeVfO zitiert oder wird zitiert von 8 §§.

§ 11 HöfeVfO wird zitiert von 2 §§ in anderen Gesetzen.

Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche - BGBEG | § 1 Informationspflichten


(1) Der Unternehmer ist nach § 312d Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verpflichtet, dem Verbraucher folgende Informationen zur Verfügung zu stellen:1.die wesentlichen Eigenschaften der Waren oder Dienstleistungen in dem für das Kommunikationsmitt

Fernunterrichtsschutzgesetz - FernUSG | § 4 Widerrufsrecht des Teilnehmers


Bei einem Fernunterrichtsvertrag nach § 3 Absatz 2 steht dem Teilnehmer ein Widerrufsrecht nach § 355 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu. Die §§ 356, 357 und 357a des Bürgerlichen Gesetzbuchs sind entsprechend anzuwenden. Für finanzierte Fernunterrichts
§ 11 HöfeVfO wird zitiert von 2 anderen §§ im Verfahrensordnung für Höfesachen.

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 358 Mit dem widerrufenen Vertrag verbundener Vertrag


(1) Hat der Verbraucher seine auf den Abschluss eines Vertrags über die Lieferung einer Ware oder die Erbringung einer anderen Leistung durch einen Unternehmer gerichtete Willenserklärung wirksam widerrufen, so ist er auch an seine auf den Abschluss

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 357b Rechtsfolgen des Widerrufs von Verträgen über Finanzdienstleistungen


(1) Die empfangenen Leistungen sind spätestens nach 30 Tagen zurückzugewähren. (2) Im Falle des Widerrufs von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen oder Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen ist der Verbraucher zur Zahlu
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Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche - BGBEG | § 1 Abstammung


(1) Die Vaterschaft hinsichtlich eines vor dem 1. Juli 1998 geborenen Kindes richtet sich nach den bisherigen Vorschriften. (2) Die Anfechtung der Ehelichkeit und die Anfechtung der Anerkennung der Vaterschaft richten sich nach den neuen Vorschri

Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche - BGBEG | § 6 Überleitungsvorschrift zum Verjährungsrecht nach dem Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26. November 2001


(1) Die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die Verjährung in der seit dem 1. Januar 2002 geltenden Fassung finden auf die an diesem Tag bestehenden und noch nicht verjährten Ansprüche Anwendung. Der Beginn, die Hemmung, die Ablaufhemmung
§ 11 HöfeVfO zitiert 2 andere §§ aus dem Verfahrensordnung für Höfesachen.

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 357 Rechtsfolgen des Widerrufs von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen


(1) Die empfangenen Leistungen sind spätestens nach 14 Tagen zurückzugewähren. (2) Der Unternehmer muss auch etwaige Zahlungen des Verbrauchers für die Lieferung zurückgewähren. Dies gilt nicht, soweit dem Verbraucher zusätzliche Kosten entstande

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 506 Zahlungsaufschub, sonstige Finanzierungshilfe


(1) Die für Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge geltenden Vorschriften der §§ 358 bis 360 und 491a bis 502 sowie 505a bis 505e sind mit Ausnahme des § 492 Abs. 4 und vorbehaltlich der Absätze 3 und 4 auf Verträge entsprechend anzuwenden, durch die

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Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Feb. 2019 - XI ZR 362/17

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Oberlandesgericht München Endurteil, 22. Sept. 2015 - 17 U 2271/15

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Oberlandesgericht Nürnberg Endurteil, 18. Dez. 2017 - 14 U 1221/16

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Tenor 1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 12.05.2016, Az. 10 O 5801/15, unter II. und III. abgeändert. 2. Die Beklagte wird verurteilt, a) ein Angebot auf Abtretung der zuguns

Landgericht Düsseldorf Urteil, 18. Jan. 2019 - 10 O 4/18

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Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. 1Tatbestand: 2Der Kläger begehrt von

Landgericht Düsseldorf Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil, 04. Jan. 2019 - 10 O 8/18

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Tenor Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.304,92 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.12.2017 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tra

Landgericht Hamburg Urteil, 12. Nov. 2018 - 318 O 141/18

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Tenor 1. Es wird festgestellt, dass die primären Leistungspflichten des Klägers aus dem mit der Beklagten geschlossenen Darlehensvertrag vom 26.05.2014 über € 25.161,83 zur Zahlung von Zinsen und zur Erbringung von Tilgungsleistungen aufgrund

Landgericht Stuttgart Urteil, 29. Juni 2018 - 12 O 94/18

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Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund

Bundesgerichtshof Urteil, 20. März 2018 - XI ZR 309/16

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Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Sept. 2017 - XI ZR 365/16

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bei uns veröffentlicht am 18.04.2017

Tenor 1. Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 28.1.2016 in Bezug auf die Entscheidung über die Widerklage (Ziff. 4 der Urteilsformel) wie folgt abgeändert: Die Kläger werden im Wege der Wi

Oberlandesgericht Karlsruhe Urteil, 28. März 2017 - 17 U 58/16

bei uns veröffentlicht am 28.03.2017

Tenor 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 12.02.2016 - 10 O 551/15 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass Ziffer 1 des Tenors des landgerichtlichen Urteils wie folgt lautet: Es wird fe

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Urteil, 16. Dez. 2016 - 7 U 133/15

bei uns veröffentlicht am 16.12.2016

Diese Entscheidung zitiert Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Einzelrichters der 4. Zivilkammer des Landgerichts Landau i. d. Pf. vom 28.09. 2015 teilweise abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neugefasst: (

Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Jan. 2016 - XI ZR 366/15

bei uns veröffentlicht am 12.01.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XI ZR 366/15 vom 12. Januar 2016 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 357 Abs. 1 Satz 1 (in der bis zum 12. Juni 2014 geltenden Fassung), §§ 346 ff. EGZPO § 26 Nr. 8 Satz 1 Z

Landgericht Bonn Urteil, 29. Dez. 2015 - 3 O 446/14

bei uns veröffentlicht am 29.12.2015

Tenor Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 3.298,06 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.09.2015 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die K

Bundesgerichtshof Beschluss, 22. Sept. 2015 - XI ZR 116/15

bei uns veröffentlicht am 22.09.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XI ZR116/15 vom 22. September 2015 in dem Rechtsstreit Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 22. September 2015 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Ellenberger, den Richter Dr. Grüneberg sowie die Richterinnen D

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 08. Jan. 2015 - I-2 U 39/14

bei uns veröffentlicht am 08.01.2015

Tenor A. Auf die Berufung des Klägers wird – unter Zurückweisung der Berufung der Beklagten – das am 08.05.2014 verkündete Urteil der 7. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst: I

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