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§ 6Amtlich · § 5 UrhG

Leistungsbewertung

Zeitreise: 16.07.2003

Hat die teilnehmende Person das Qualifizierungsziel erreicht, gelten folgende Bewertungen:

  1. "hat das Qualifizierungsziel mit gutem Erfolg erreicht", wenn die Leistung den Anforderungen voll entspricht,
  2. "hat das Qualifizierungsziel mit Erfolg erreicht", wenn die Leistung den Anforderungen auch unter Berücksichtigung von Mängeln im Allgemeinen entspricht.

Fachbewertung & LKG-Relevanz

Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)

Für diese Vorschrift liegen noch keine Einzelstimmen zur mehrdimensionalen Fachbewertung vor.

Als Anwältin oder Anwalt mitbewerten & eigene LKG-Reputation (ρ) stärken

Verifizierte Mitglieder ordnen Vorschriften und Entscheidungen fachlich ein und erhöhen ihre Sichtbarkeit im Rechtsgebiet.