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§ 4Amtlich · § 5 UrhG

Prüfungsteil „Kundenbedarfsfelder“

Zeitreise: 26.11.2024

(1) Der Prüfungsteil „Kundenbedarfsfelder“ umfasst folgende Prüfungsbereiche: 1. Prüfungsbereich „Lösungen im Kundenbedarfsfeld Vorsorge“ nach § 6, 2. Prüfungsbereich „Lösungen für Gewerbekunden im Kundenbedarfsfeld Sach- und Vermögensschutz“ nach § 7.

(2) Die zu prüfende Person hat einen der in Absatz 1 genannten Prüfungsbereiche für die Prüfung auszuwählen.

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