Inhalt der Prüfung
Die Prüfung umfasst folgende Prüfungsbereiche: 1. Prüfungsbereich „Büroorganisation und Rechnungswesen“ nach § 4, 2. Prüfungsbereich „Kanzlei- und Personalmanagement“ nach § 5, 3. je nach gewählter Fachrichtung: a) Prüfungsbereich „Recht“ nach § 6 oder b) Prüfungsbereich „Gewerblicher Rechtsschutz“ nach § 7.
Fachbewertung & LKG-Relevanz
Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)Für vorschrift liegen noch keine Einzelstimmen zur mehrdimensionalen Fachbewertung vor.
Als Anwältin oder Anwalt mitbewerten & eigene LKG-Reputation (ρ) stärken
Verifizierte Mitglieder ordnen Vorschriften und Entscheidungen fachlich ein und erhöhen ihre Sichtbarkeit im Rechtsgebiet.