Asylgesetz - AsylVfG 1992 | § 69 (weggefallen)
Asylgesetz - AsylVfG 1992 | § 69 (weggefallen)
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published on 08/10/2018 00:00
Tenor
I. Der Antrag wird abgelehnt.
II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
III. Der Streitwert wird auf 2.500 Euro festgesetzt.
Gründe
I.
Der Antragsteller begehrt die aufschieben
published on 09/04/2018 00:00
Tenor
I. Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt.
II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
III. Der Streitwert wird auf 2.500 Euro festgesetzt.
Gründe
I.
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