Asylgesetz - AsylVfG 1992 | § 28 Nachfluchttatbestände

(1) Ein Ausländer wird in der Regel nicht als Asylberechtigter anerkannt, wenn die Gefahr politischer Verfolgung auf Umständen beruht, die er nach Verlassen seines Herkunftslandes aus eigenem Entschluss geschaffen hat, es sei denn, dieser Entschluss entspricht einer festen, bereits im Herkunftsland erkennbar betätigten Überzeugung. Satz 1 findet insbesondere keine Anwendung, wenn der Ausländer sich auf Grund seines Alters und Entwicklungsstandes im Herkunftsland noch keine feste Überzeugung bilden konnte.

(1a) Die begründete Furcht vor Verfolgung im Sinne des § 3 Absatz 1 oder die tatsächliche Gefahr, einen ernsthaften Schaden im Sinne des § 4 Absatz 1 zu erleiden, kann auf Ereignissen beruhen, die eingetreten sind, nachdem der Ausländer das Herkunftsland verlassen hat, insbesondere auch auf einem Verhalten des Ausländers, das Ausdruck und Fortsetzung einer bereits im Herkunftsland bestehenden Überzeugung oder Ausrichtung ist.

(2) Stellt der Ausländer nach Rücknahme oder unanfechtbarer Ablehnung eines Asylantrags erneut einen Asylantrag und stützt diesen auf Umstände, die er nach Rücknahme oder unanfechtbarer Ablehnung seines früheren Antrags selbst geschaffen hat, kann in einem Folgeverfahren in der Regel die Flüchtlingseigenschaft nicht zuerkannt werden.

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Asylgesetz - AsylVfG 1992 | § 4 Subsidiärer Schutz


(1) Ein Ausländer ist subsidiär Schutzberechtigter, wenn er stichhaltige Gründe für die Annahme vorgebracht hat, dass ihm in seinem Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht. Als ernsthafter Schaden gilt: 1. die Verhängung oder Vollstreckung der To

Asylgesetz - AsylVfG 1992 | § 3 Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft


(1) Ein Ausländer ist Flüchtling im Sinne des Abkommens vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (BGBl. 1953 II S. 559, 560), wenn er sich1.aus begründeter Furcht vor Verfolgung wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, politischen

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264 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 15. Feb. 2018 - Au 5 K 17.35336

bei uns veröffentlicht am 15.02.2018

Tenor I. Der Bescheid des Bundesamtes für ... vom 27. Oktober 2017 wird in Nrn. 1, 3, 4, 5 und 6 aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 24. Mai 2019 - W 2 K 19.30068

bei uns veröffentlicht am 24.05.2019

Tenor I. Die Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin die Flüchtlingseigenschaft gemäß § 3 Abs. 1 AsylG zuzuerkennen. Der Bescheid vom 4. Januar 2019 (Gz. 7651711-475) wird in Ziffer 2 aufgehoben. II. Die Beklagte trägt die Koste

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 29. Okt. 2018 - W 8 K 18.31774

bei uns veröffentlicht am 29.10.2018

Tenor I. Die Nummern 1 und 3 bis 6 des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 12. Januar 2018 werden aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet, über den Asylantrag des Klägers unter Beachtung der Rechtsauff

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 08. Nov. 2018 - W 8 K 18.30541

bei uns veröffentlicht am 08.11.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand Der am ... 1997 geborene Kläger ist ägyptischer Staatsangehöriger

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 13. Mai 2019 - W 2 K 19.30402

bei uns veröffentlicht am 13.05.2019

Tenor I. Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger die Flüchtlingseigenschaft gemäß § 3 Abs. 1 AsylG zuzuerkennen. Der Bescheid vom 8. Februar 2019 (Gz. 7669353-475) wird in Ziffer 2 aufgehoben. II. Die Beklagte trägt die Kosten

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 13. Mai 2019 - W 2 K 18.32517

bei uns veröffentlicht am 13.05.2019

Tenor I. Die Beklagte wird verpflichtet, den Klägern die Flüchtlingseigenschaft gemäß § 3 Abs. 1 AsylG zuzuerkennen. Der Bescheid vom 5. Dezember 2018 (Gz. 7602621 - 475) wird in Ziffer 2 aufgehoben, soweit er dem entgegensteht.

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 04. Sept. 2018 - Au 6 K 17.35316

bei uns veröffentlicht am 04.09.2018

Tenor I. Soweit der Kläger die Klage auf Anerkennung als Asylberechtigter zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens

Verwaltungsgericht Augsburg Gerichtsbescheid, 12. Nov. 2018 - Au 4 K 18.31113

bei uns veröffentlicht am 12.11.2018

Tenor I. Die Beklagte wird verpflichtet, den Klägern zu 2 und zu 3 die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen. Der Bescheid vom 30.05.2018 (Gesch.-Z. 7399352-475) wird in Ziffer 2 aufgehoben, soweit er dem entgegensteht. Im Übrigen wird

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 24. Jan. 2018 - RO 2 K 16.31797

bei uns veröffentlicht am 24.01.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sic

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 09. Apr. 2019 - 21 B 18.33075

bei uns veröffentlicht am 09.04.2019

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 10. Oktober 2017 wird aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen zu tragen. Gerichtskosten werden nicht

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 14. Feb. 2019 - 21 B 19.30208

bei uns veröffentlicht am 14.02.2019

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 26. September 2016 wird aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen zu tragen. Gerichtskosten werden ni

Verwaltungsgericht München Urteil, 14. Dez. 2016 - M 22 K 13.31160

bei uns veröffentlicht am 14.12.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger, ein syrischer Staatsangehöri

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 11. Okt. 2017 - AN 9 K 16.30892

bei uns veröffentlicht am 11.10.2017

Tenor 1. Unter Aufhebung des Bescheids des Bundesamtes vom 4. Juli 2016 wird die Beklagte verpflichtet, dem Kläger die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen. 2. Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens trägt die Beklagte.

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 11. Okt. 2017 - AN 9 K 16.31455

bei uns veröffentlicht am 11.10.2017

Tenor 1. Unter Aufhebung des Bescheids des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 15. September 2016 wird die Beklagte verpflichtet, dem Kläger die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen. 2. Die Kosten des gerichtskostenfreien

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 29. März 2019 - 8 B 18.30276

bei uns veröffentlicht am 29.03.2019

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. IV. Die Revision wird

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 16. Nov. 2017 - AN 15 K 16.31749

bei uns veröffentlicht am 16.11.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand Der Kläger, geboren am … 1980, ist syrischer Staatsangehöriger

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 12. Dez. 2016 - 21 B 16.30372

bei uns veröffentlicht am 12.12.2016

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 v.H. des zu vollstreckenden Betrags

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 11. Okt. 2018 - AN 3 E 18.31175

bei uns veröffentlicht am 11.10.2018

Tenor 1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Anwaltsbeiordnung wird abgelehnt. 2. Der Antrag wird abgelehnt. 3. Der Antragsteller trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. 4. Der Gegenstand

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 13. Juli 2016 - RN 11 K 16.30600

bei uns veröffentlicht am 13.07.2016

Tenor I. Die Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin die Flüchtlingseigenschaft gemäß § 3 Abs. 1 AsylG zuzuerkennen. Der Bescheid vom 22.3.2016 wird in Nr. 2 aufgehoben, soweit er dem entgegensteht. II. Die Beklagte hat die Kost

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 12. Dez. 2016 - 21 B 16.30364

bei uns veröffentlicht am 12.12.2016

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 13. Juli 2016 wird aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen zu tragen. Gerichtskosten werden nicht

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 12. Dez. 2016 - 21 B 16.30338

bei uns veröffentlicht am 12.12.2016

Tenor I. Der Gerichtsbescheid des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 15. Juli 2016 wird aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen zu tragen. Gerichtskosten we

Verwaltungsgericht Augsburg Gerichtsbescheid, 15. Okt. 2018 - Au 4 K 18.30820

bei uns veröffentlicht am 15.10.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Der Gerichtsbescheid ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Tatbestand

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 25. Sept. 2017 - Au 5 K 17.31653

bei uns veröffentlicht am 25.09.2017

Tenor I. Soweit der Kläger die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt. II. Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen. Der Bescheid des Bundesamtes für ... vom 2. März 201

Verwaltungsgericht München Urteil, 09. März 2016 - M 12 K 16.30030

bei uns veröffentlicht am 09.03.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung ode

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 18. Juni 2018 - B 7 K 16.31771

bei uns veröffentlicht am 18.06.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger ist äthiopischer St

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 05. Juni 2018 - B 7 K 17.32410

bei uns veröffentlicht am 05.06.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger ist äthiopischer St

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 16. Okt. 2017 - W 8 K 17.31567

bei uns veröffentlicht am 16.10.2017

Tenor I. Die Nrn. 1 und 3 bis 6 des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 4. April 2017 werden aufgehoben, soweit sie sich auf die Klägerin beziehen. Die Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin die Flüchtl

Verwaltungsgericht Augsburg Gerichtsbescheid, 21. März 2019 - Au 4 K 18.30535

bei uns veröffentlicht am 21.03.2019

Tenor I. Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger die Flüchtlingseigenschaft gemäß § 3 Abs. 1 AsylG zuzuerkennen. Der Bescheid vom 14. April 2016 wird in Ziffer 2 aufgehoben, soweit er dem entgegensteht. II. Die Beklagte hat di

Verwaltungsgericht Augsburg Gerichtsbescheid, 21. März 2019 - Au 4 K 17.31931

bei uns veröffentlicht am 21.03.2019

Tenor I. Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger die Flüchtlingseigenschaft gemäß § 3 Abs. 1 AsylG zuzuerkennen. Der Bescheid vom 31. März 2017 wird in Ziffer 2 aufgehoben, soweit er dem entgegensteht. II. Die Beklagte hat die

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 19. Dez. 2016 - Au 5 K 16.32002

bei uns veröffentlicht am 19.12.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 19. Dez. 2016 - Au 5 K 16.31939

bei uns veröffentlicht am 19.12.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 06. März 2018 - B 7 K 17.32889

bei uns veröffentlicht am 06.03.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger ist äthiopischer St

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 30. Jan. 2018 - Au 4 K 16.32047

bei uns veröffentlicht am 30.01.2018

Tenor I. Die Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin die Flüchtlingseigenschaft gemäß § 3 Abs. 1 AsylG zuzuerkennen. Der Bescheid vom 19. September 2016 (Gesch.-Z. 6626960 –475) wird in Ziffer 2 aufgehoben, soweit er dem entge

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 05. Sept. 2018 - B 7 K 17.33349

bei uns veröffentlicht am 05.09.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger ist äthiopischer St

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 18. Feb. 2019 - W 2 K 18.32392

bei uns veröffentlicht am 18.02.2019

Tenor I. Die Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin die Flüchtlingseigenschaft gemäß § 3 Abs. 1 AsylG zuzuerkennen. Der Bescheid vom 7. November 2018 (Gz. 7596209-475) wird in Ziffer 2 aufgehoben. II. Die Beklagte trägt die Kos

Verwaltungsgericht München Urteil, 22. Feb. 2017 - M 19 K 16.34473

bei uns veröffentlicht am 22.02.2017

Tenor I. Die Beklagte wird unter Aufhebung von Nr. 2 des Bescheids vom 16. November 2016 verpflichtet, dem Kläger die Flüchtlingseigenschaft nach § 3 AsylG zuzuerkennen. II. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. III.

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 07. Feb. 2019 - W 2 K 18.32191

bei uns veröffentlicht am 07.02.2019

Tenor I. Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger die Flüchtlingseigenschaft gemäß § 3 Abs. 1 AsylG zuzuerkennen. Der Bescheid vom 9. Oktober 2018 (Gz. 7224130-475) wird in Ziffer 2 aufgehoben. II. Die Beklagte trägt die Kosten

Verwaltungsgericht München Urteil, 14. Sept. 2018 - M 5 K 16.35532

bei uns veröffentlicht am 14.09.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Hö

Verwaltungsgericht München Urteil, 11. Sept. 2018 - M 5 K 16.33606

bei uns veröffentlicht am 11.09.2018

Tenor I. Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom. 7. Oktober 2016 wird in Nr. 2 insoweit aufgehoben, als der Antrag des Klägers zu 1. auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft abgelehnt wird. Die Beklagte wird

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 20. Juni 2018 - 21 B 18.30854

bei uns veröffentlicht am 20.06.2018

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 6. April 2017 wird aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erh

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 20. Juni 2018 - 21 B 18.30853

bei uns veröffentlicht am 20.06.2018

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 4. Oktober 2017 wird aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen zu tragen. Gerichtskosten werden nicht e

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 20. Juni 2018 - 21 B 18.30833

bei uns veröffentlicht am 20.06.2018

Tenor I. Der Gerichtsbescheid des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 14. November 2017 wird aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen zu tragen. Gerichtskosten

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 20. Juni 2018 - 21 B 17.31605

bei uns veröffentlicht am 20.06.2018

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 27. März 2017 wird aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen zu tragen. Gerichtskosten werden nicht e

Verwaltungsgericht München Urteil, 15. Dez. 2016 - M 4 K 16.33014

bei uns veröffentlicht am 15.12.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der 1958 geborene Kläger z

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 20. Feb. 2019 - RO 2 K 18.33013

bei uns veröffentlicht am 20.02.2019

Tenor I. Die Klagen werden abgewiesen. II. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens jeweils zur Hälfte. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Das Urteil ist in Ziffer II. vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 25. Feb. 2019 - 14 B 17.31462

bei uns veröffentlicht am 25.02.2019

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hi

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 12. März 2019 - 8 B 18.30274

bei uns veröffentlicht am 12.03.2019

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. IV. Die Revisio

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 13. Feb. 2019 - 8 B 18.30257

bei uns veröffentlicht am 13.02.2019

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. IV. Die Revision

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Endurteil, 12. März 2019 - 8 B 18.30252

bei uns veröffentlicht am 12.03.2019

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. IV. Die Revision wird

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Endurteil, 13. Feb. 2019 - 8 B 18.30261

bei uns veröffentlicht am 13.02.2019

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. IV. Die Revision wir

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(1) Ein Ausländer ist Flüchtling im Sinne des Abkommens vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (BGBl. 1953 II S. 559, 560), wenn er sich1.aus begründeter Furcht vor Verfolgung wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, politischen Überzeugung...
(1) Ein Ausländer ist subsidiär Schutzberechtigter, wenn er stichhaltige Gründe für die Annahme vorgebracht hat, dass ihm in seinem Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht. Als ernsthafter Schaden gilt: 1. die Verhängung oder Vollstreckung der Todesstrafe,2...