Asylgesetz - AsylVfG 1992 | § 2 Rechtsstellung Asylberechtigter
(1) Asylberechtigte genießen im Bundesgebiet die Rechtsstellung nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge.
(2) Unberührt bleiben die Vorschriften, die den Asylberechtigten eine günstigere Rechtsstellung einräumen.
(3) Ausländer, denen bis zum Wirksamwerden des Beitritts in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet Asyl gewährt worden ist, gelten als Asylberechtigte.
Referenzen - Gesetze |
zitiert oder wird zitiert von 2 §§.
wird zitiert von 1 anderen §§ im .
Asylgesetz - AsylVfG 1992 | § 50 Landesinterne Verteilung
(1) Ausländer sind unverzüglich aus der Aufnahmeeinrichtung zu entlassen und innerhalb des Landes zu verteilen, wenn das Bundesamt der zuständigen Landesbehörde mitteilt, dass 1. dem Ausländer Schutz nach den §§ 2, 3 oder 4 zuerkannt wurde oder die V
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.
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Bundesgerichtshof Beschluss, 07. März 2018 - XII ZB 422/17
bei uns veröffentlicht am 07.03.2018
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 422/17 vom 7. März 2018 in der Familiensache ECLI:DE:BGH:2018:070318BXIIZB422.17.0 Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 7. März 2018 durch den Vorsitzenden Richter Dose und die Richter Schilling, Dr
Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 15. Dez. 2016 - AN 2 K 16.30502
bei uns veröffentlicht am 15.12.2016
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Tatbestand
Der 1975 geborene Kläger ist irakischer Staatsangehöriger arabischer Volks
Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 02. Feb. 2017 - AN 2 K 16.30476
bei uns veröffentlicht am 02.02.2017
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Tatbestand
Die 1987 geborene Klägerin ist irakische Staatsangehörige arabische
Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 09. Jan. 2019 - AN 17 K 18.31340
bei uns veröffentlicht am 09.01.2019
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Tatbestand
Der 1991 geborene Kläger ist kubanischer Staatsangehöriger. Er reiste
Verwaltungsgericht München Urteil, 11. Nov. 2016 - M 4 K 16.30325
bei uns veröffentlicht am 11.11.2016
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Der Kläger wendet sic
Verwaltungsgericht München Urteil, 22. Nov. 2016 - M 4 K 16.33356
bei uns veröffentlicht am 22.11.2016
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Die Kläger wendeten sich gege
Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 17. Nov. 2015 - AN 11 K 14.30700
bei uns veröffentlicht am 17.11.2015
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Tatbestand
Der Kläger begehrt im Klagewege die Verpflichtung der Beklagten zur A
Verwaltungsgericht München Urteil, 22. Mai 2017 - M 4 K 16.35583
bei uns veröffentlicht am 22.05.2017
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Die Kläger wendeten sic
Verwaltungsgericht München Urteil, 11. Apr. 2017 - M 4 K 16.33897
bei uns veröffentlicht am 11.04.2017
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Die Kläger wendeten sich gegen einen B
Verwaltungsgericht München Urteil, 22. Dez. 2016 - M 4 K 16.31884
bei uns veröffentlicht am 22.12.2016
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Die Klägerin wendet sich mit ihrer Klage
Verwaltungsgericht München Beschluss, 03. Apr. 2017 - M 21 S 16.36125
bei uns veröffentlicht am 03.04.2017
Tenor
I. Die aufschiebende Wirkung der Klage M 21 K 16.36124 wird angeordnet.
II. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Gründe
I.
Die Antragstellerin ist nigerianische Staatsang
Verwaltungsgericht München Urteil, 22. Dez. 2016 - M 4 K 16.31888
bei uns veröffentlicht am 22.12.2016
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Die Kläger wenden sich mit ihrer Klage
Verwaltungsgericht München Beschluss, 20. Nov. 2017 - M 11 S 17.48158
bei uns veröffentlicht am 20.11.2017
Tenor
I. Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers gegen die Abschiebungsandrohung unter Nr. 3 im Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 06.09.2017 wird angeordnet.
II. Die Antragsgegnerin hat die
Bundesgerichtshof Beschluss, 24. Jan. 2018 - XII ZB 423/17
bei uns veröffentlicht am 24.01.2018
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 423/17 vom 24. Januar 2018 in der Familiensache ECLI:DE:BGH:2018:240118BXIIZB423.17.0 Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 24. Januar 2018 durch den Vorsitzenden Richter Dose und die Richter S
Bundesgerichtshof Beschluss, 24. Jan. 2018 - XII ZB 383/17
bei uns veröffentlicht am 24.01.2018
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 383/17 vom 24. Januar 2018 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG §§ 9 Abs. 2, 59 Abs. 1, 60 Satz 1 und 3 a) Der Vormund, der geltend macht, dass die Vormundschaft en
Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Dez. 2017 - XII ZB 333/17
bei uns veröffentlicht am 20.12.2017
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 333/17 vom 20. Dezember 2017 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB §§ 1773 Abs. 1, 1882; EGBGB Art. 7 Abs. 1, 24 Abs. 1 Satz 1; FamFG § 99 Abs. 1; Brüssel IIa-VO Art. 8
Verwaltungsgericht Greifswald Beschluss, 02. Nov. 2017 - 5 B 1838/17 As HGW
bei uns veröffentlicht am 02.11.2017
Tenor
1. Der Antrag wird abgelehnt.
2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Gründe
I.
1
Die Antragstellerin begehrt die Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage gegen die Absch
Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 11. Okt. 2016 - A 11 K 1508/16
bei uns veröffentlicht am 11.10.2016
Tenor
Die Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen. Der Bescheid der Beklagten vom 04.03.2016 wird aufgehoben, soweit er dem entgegensteht. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.Die Beklagte trägt die Kosten de