Alkopopsteuergesetz - AlkopopStG | § 2 Steuertarif
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Gesetz über die Erhebung einer Sondersteuer auf alkoholhaltige Süßgetränke (Alkopops) zum Schutz junger Menschen Inhaltsverzeichnis
Die Steuer bemisst sich nach der in dem Alkopop enthaltenen Alkoholmenge. Sie beträgt für einen Hektoliter reinen Alkohol, gemessen bei einer Temperatur von 20Grad C: 5 550 Euro.
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published on 18/05/2017 00:00
Tatbestand
I.
Die Klägerin ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Sie handelt u.a. mit Lebensmitteln. Im Rahmen einer bei ihr durchgeführten Außenprüfung (Bericht vom 13. September 2013) wurde festgestellt, dass s
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