Aktiengesetz - AktG | § 401 Pflichtverletzung bei Verlust, Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer es als Mitglied des Vorstands entgegen § 92 Abs. 1 unterläßt, bei einem Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals die Hauptversammlung einzuberufen und ihr dies anzuzeigen.

(2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 1 §§.

zitiert 1 andere §§ aus dem .

Aktiengesetz - AktG | § 92 Vorstandspflichten bei Verlust, Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit


(1) Ergibt sich bei Aufstellung der Jahresbilanz oder einer Zwischenbilanz oder ist bei pflichtmäßigem Ermessen anzunehmen, daß ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals besteht, so hat der Vorstand unverzüglich die Hauptversammlung einzuberuf

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

5 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Juni 2008 - 4 StR 104/08

bei uns veröffentlicht am 25.06.2008

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 104/08 vom 25. Juni 2008 in der Strafsache gegen wegen Betruges u.a. Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 25. Juni 2008 gemäß

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Juli 2008 - IX ZB 225/07

bei uns veröffentlicht am 17.07.2008

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 225/07 vom 17. Juli 2008 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 34 Abs. 2, § 26 Wird auf Antrag des Schuldners über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet, ist

Bundesgerichtshof Beschluss, 28. Okt. 2008 - 5 StR 166/08

bei uns veröffentlicht am 28.10.2008

Nachschlagewerk: ja BGHSt : ja Veröffentlichung : ja GmbHG § 84 Abs. 1 Nr. 2 Die Insolvenzantragspflicht des Schuldners entfällt nicht schon, wenn ein Gläubiger Insolvenzantrag gestellt hat, sondern erst mit der Entscheidung des Insolvenzgeric

Bundesgerichtshof Urteil, 07. Okt. 2003 - 1 StR 212/03

bei uns veröffentlicht am 07.10.2003

BGHSt: ja BGHR: ja Veröffentlichung: ja _________________________ StGB § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 Alt. 1, § 266 Abs. 2 Wird bereits durch den Abschluß eines Austauschvertrages ein Nachteil im Sinne einer schadensgleichen Vermögensgefährdung

Landgericht Karlsruhe Urteil, 26. Juli 2005 - 2 O 60/03

bei uns veröffentlicht am 26.07.2005

Tenor 1. Die Klagen werden abgewiesen. 2. Von den Gerichtskosten und den außergerichtlichen Kosten des beklagten Landes und des Streithelfers tragen der Kläger Ziffer 1 1,7 %, der Kläge

Referenzen

(1) Ergibt sich bei Aufstellung der Jahresbilanz oder einer Zwischenbilanz oder ist bei pflichtmäßigem Ermessen anzunehmen, daß ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals besteht, so hat der Vorstand unverzüglich die Hauptversammlung einzuberufen und ihr...