Aktiengesetz - AktG | § 295 Änderung

(1) Ein Unternehmensvertrag kann nur mit Zustimmung der Hauptversammlung geändert werden. §§ 293 bis 294 gelten sinngemäß.

(2) Die Zustimmung der Hauptversammlung der Gesellschaft zu einer Änderung der Bestimmungen des Vertrags, die zur Leistung eines Ausgleichs an die außenstehenden Aktionäre der Gesellschaft oder zum Erwerb ihrer Aktien verpflichten, bedarf, um wirksam zu werden, eines Sonderbeschlusses der außenstehenden Aktionäre. Für den Sonderbeschluß gilt § 293 Abs. 1 Satz 2 und 3. Jedem außenstehenden Aktionär ist auf Verlangen in der Versammlung, die über die Zustimmung beschließt, Auskunft auch über alle für die Änderung wesentlichen Angelegenheiten des anderen Vertragsteils zu geben.

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zitiert oder wird zitiert von 5 §§.

wird zitiert von 4 anderen §§ im .

Aktiengesetz - AktG | § 305 Abfindung


(1) Außer der Verpflichtung zum Ausgleich nach § 304 muß ein Beherrschungs- oder ein Gewinnabführungsvertrag die Verpflichtung des anderen Vertragsteils enthalten, auf Verlangen eines außenstehenden Aktionärs dessen Aktien gegen eine im Vertrag besti

Aktiengesetz - AktG | § 304 Angemessener Ausgleich


(1) Ein Gewinnabführungsvertrag muß einen angemessenen Ausgleich für die außenstehenden Aktionäre durch eine auf die Anteile am Grundkapital bezogene wiederkehrende Geldleistung (Ausgleichszahlung) vorsehen. Ein Beherrschungsvertrag muß, wenn die Ges

Aktiengesetz - AktG | § 296 Aufhebung


(1) Ein Unternehmensvertrag kann nur zum Ende des Geschäftsjahrs oder des sonst vertraglich bestimmten Abrechnungszeitraums aufgehoben werden. Eine rückwirkende Aufhebung ist unzulässig. Die Aufhebung bedarf der schriftlichen Form. (2) Ein Vertra

Aktiengesetz - AktG | § 297 Kündigung


(1) Ein Unternehmensvertrag kann aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt namentlich vor, wenn der andere Vertragsteil voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, seine auf Grund des Vertr
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Aktiengesetz - AktG | § 293 Zustimmung der Hauptversammlung


(1) Ein Unternehmensvertrag wird nur mit Zustimmung der Hauptversammlung wirksam. Der Beschluß bedarf einer Mehrheit, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlußfassung vertretenen Grundkapitals umfaßt. Die Satzung kann eine größere Kapitalmehrh

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16 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Sept. 2012 - II ZR 51/11

bei uns veröffentlicht am 18.09.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 51/11 Verkündet am: 18. September 2012 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der II. Zivilsenat des Bundesgericht

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Sept. 2012 - II ZR 50/11

bei uns veröffentlicht am 18.09.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 50/11 Verkündet am: 18. September 2012 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: n

Bundesgerichtshof Urteil, 26. Apr. 2004 - II ZR 154/02

bei uns veröffentlicht am 26.04.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 154/02 Verkündet am: 26. April 2004 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein AktG §§ 76,

Bundesgerichtshof Urteil, 26. Apr. 2004 - II ZR 155/02

bei uns veröffentlicht am 26.04.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 155/02 Verkündet am: 26. April 2004 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja

Landgericht Köln Teilurteil, 16. Okt. 2014 - 91 O 122/13

bei uns veröffentlicht am 16.10.2014

Tenor Die Klage der Klägerin zu 2 wird abgewiesen.Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten. 1T A T B E S T A N D 2Die Kläger sind Aktionäre der Beklagten. 3Mit Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 17.07.2013 lud de

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Beschluss, 07. Dez. 2010 - 4 U AktG 476/10 - 144

bei uns veröffentlicht am 07.12.2010

Tenor 1. Es wird festgestellt, dass die von den Antragsgegnern erhobenen und bei dem Gericht pp. unter dem führenden Aktenzeichen pp. geführten Klagen (pp.) gegen die Wirksamkeit des Beschlusses der Hauptversammlung der Antragstellerin vom 8.7.

Landgericht Kiel Urteil, 02. Nov. 2010 - 16 O 68/10

bei uns veröffentlicht am 02.11.2010

Tenor Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 380.500,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.07.2009 zu zahlen. Wegen der Zinsmehrforderung wird die Klage abgewiesen. Die Beklagte hat

Landgericht Kiel Urteil, 21. Okt. 2010 - 15 O 71/10

bei uns veröffentlicht am 21.10.2010

Tenor Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 3.617.901,35 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf einen Teilbetrag von EUR 1.433.662,43 ab dem 01. Juni 2009 und auf einen weiteren Teilbetrag von EUR 2.1

Landgericht Kiel Urteil, 15. Okt. 2010 - 14 O 57/10

bei uns veröffentlicht am 15.10.2010

Tenor Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 123.773,54 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02. Juli 2009 zu zahlen. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist

Landgericht Kiel Urteil, 06. Aug. 2010 - 14 O 13/10

bei uns veröffentlicht am 06.08.2010

Tenor Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin zu 1.) 1.143.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.07.2009, an die Klägerin zu 2.) 762.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Proze

Landgericht Kiel Urteil, 16. Apr. 2010 - 14 O 110/09

bei uns veröffentlicht am 16.04.2010

Tenor Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.827.500,00 € (brutto) nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 03. Juli 2009 zu zahlen. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. D

Landgericht Flensburg Beschluss, 12. Aug. 2005 - 6 O 139/03

bei uns veröffentlicht am 12.08.2005

Tenor Die Anträge der Antragsteller werden als unzulässig abgewiesen. Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens. Gründe 1 Die Antragsteller beantragen die Festsetzung einer Abfindung wegen behaupteten Beherrschungs

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 29. Jan. 2005 - 19 U 127/03

bei uns veröffentlicht am 29.01.2005

Tenor I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Tübingen vom 23. Juni 2003 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagten verurteilt werden, als Gesamtschuldner an die Klägerin 5.368,56 EUR zuzüglich

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 07. Sept. 2004 - 1 U 17/04

bei uns veröffentlicht am 07.09.2004

Tenor I. Auf die Anschlussberufung des Klägers wird das Urteil des Einzelrichters der 4. Zivilkammer des Landgerichts Ulm vom 16.01.2004 - 4 O 560/02 - wie folgt abgeändert und neu gefasst: 1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt,

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 05. Aug. 2004 - 19 U 31/04

bei uns veröffentlicht am 05.08.2004

Tenor I. Auf die Anschlussberufung der Kläger wird das Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 25.09.2003 (Az.: 7 O 4/03) abgeändert und neu gefasst: 1. Die Beklagten werden unter Haftung als Gesamtschuldner verurteilt, an die K

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 05. Aug. 2004 - 19 U 30/04

bei uns veröffentlicht am 05.08.2004

Tenor I. Auf die Anschlussberufung des Klägers wird das Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 16.10.2003 (Az.: 7 O 262/03) abgeändert und neu gefasst:

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(1) Ein Unternehmensvertrag wird nur mit Zustimmung der Hauptversammlung wirksam. Der Beschluß bedarf einer Mehrheit, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlußfassung vertretenen Grundkapitals umfaßt. Die Satzung kann eine größere Kapitalmehrheit und...