Art. 224 aeuv
7.6.2016 DE Amtsblatt der Europäischen Union C 202/149 Artikel 224 (ex-Artikel 191 Absatz 2 EGV) Das Europäische Parlament und der Rat legen gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren durch Verordnungen die Regelungen für die politischen Parteien auf europäischer Ebene nach Artikel 10 Absatz 4 des Vertrags über die Europäische Union und insbesondere die Vorschriften über ihre Finanzierung fest.
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