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EU-Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

Cadila Healthcare Ltd gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

ECLI: ECLI:EU:T:2012:124Entscheidung vom: 15.03.2012

Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 15. März 2012 – Cadila Healthcare/HABM – Novartis (ZYDUS) (Rechtssache T‑288/08) „Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke ZYDUS – Ältere Gemeinschaftswortmarke ZIMBUS – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Ähnlichkeit der Waren – Ähnlichkeit der Zeichen – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009)“ Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 32, 62‑67) Gegenstand Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 7. Mai 2008 (Sache R 1092/2007‑2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Novartis AG und der Cadila Healthcare Ltd Tenor 1. Der Antrag auf Feststellung der Erledigung der Hauptsache wird zurückgewiesen. 2. Die Klage wird abgewiesen. 3. Die Cadila Healthcare Ltd trägt die Kosten.

Amtliche Sprachfassungen

Diese Entscheidung liegt in folgenden Amtssprachen der Union vor — alle gleichermaßen verbindlich.

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