EU-Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
Omnicare, Inc. gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).
ECLI: ECLI:EU:T:2011:452Entscheidung vom: 09.09.2011
Urteil des Gerichts (Erste Kammer) vom 9. September 2011 – Omnicare/HABM – Astellas Pharma (OMNICARE CLINICAL RESEARCH)
(Rechtssache T‑289/09)
„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke OMNICARE CLINICAL RESEARCH – Ältere nationale Bildmarke OMNICARE – Verwechslungsgefahr – Ähnlichkeit der Zeichen – Ähnlichkeit der Dienstleistungen – Ernsthafte Benutzung der älteren Marke“
Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnr. 95)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 14. Mai 2009 (Sache R 401/2008‑4) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Yamanouchi Pharma GmbH und der Omnicare, Inc.
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Die Omnicare, Inc. trägt die Kosten.
Amtliche Sprachfassungen
Diese Entscheidung liegt in folgenden Amtssprachen der Union vor — alle gleichermaßen verbindlich.
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