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EU-Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

ECLI: ECLI:EU:T:2009:388Entscheidung vom: 06.10.2009

Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 6. Oktober 2009 – MABB/Kommission (Rechtssache T-24/06) „Staatliche Beihilfen – Digitales terrestrisches Fernsehen – Beihilfe der deutschen Behörden zugunsten der Rundfunkanbieter, die das digitale terrestrische Rundfunknetz (DVB‑T) in der Region Berlin-Brandenburg verwenden – Entscheidung, mit der die Unvereinbarkeit der Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt festgestellt und ihre Rückforderung angeordnet wird – Nichtigkeitsklage – Fehlendes individuelles Betroffensein – Unzulässigkeit“ Nichtigkeitsklage – Natürliche oder juristische Personen – Handlungen, die sie unmittelbar und individuell betreffen – Entscheidung der Kommission, mit der die Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt festgestellt wird – Klage einer in die Staatsorganisation eingegliederten Behörde, die nicht über Haushaltsautonomie verfügt und unter staatlicher Aufsicht steht – Unzulässigkeit (Art. 230 Abs. 4 EG) (vgl. Randnrn. 42, 50, 52-53) Gegenstand Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2006/513/EG der Kommission vom 9. November 2005 über die staatliche Beihilfe, die die Bundesrepublik Deutschland zugunsten der Einführung des digitalen terrestrischen Fernsehens (DVB‑T) in Berlin-Brandenburg gewährt hat (ABl. 2006, L 200, S. 14) Tenor 1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2. Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) trägt die Kosten.

Amtliche Sprachfassungen

Diese Entscheidung liegt in folgenden Amtssprachen der Union vor — alle gleichermaßen verbindlich.

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