Zum Inhalt springen

EU-Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

FVB Gesellschaft für Finanz- und Versorgungsberatung mbH gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum

ECLI: ECLI:EU:T:2008:380Entscheidung vom: 17.09.2008

Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 17. September 2008 – FVB/HABM – FVD (FVB) (Rechtssache T-10/07) „Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke FVB – Ältere nationale Wortmarke FVD – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94“ Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 51-57) Gegenstand Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 6. November 2006 (Sache R 1343/2005‑4) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der FVD Gesellschaft für Finanzplanung und Vorsorgemanagement Deutschland mbH und der FVB Gesellschaft für Finanz- und Versorgungsberatung mbH Angaben zur Rechtssache Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: FVB Gesellschaft für Finanz- und Versorgungsberatung mbH Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke FVB für Dienstleistungen der Klassen 35 und 36 – Anmeldung Nr. 2126175 Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: FVD Gesellschaft für Finanzplanung und Vermögensberatung Deutschland mbH (vormals FVD Gesellschaft für Finanzplanung und Vorsorgemanagement Deutschland mbH) Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Nationale Wortmarke FVD für Dienstleistungen der Klasse 36 Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde stattgegeben, und die Anmeldung wurde teilweise zurückgewiesen. Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die FVB Gesellschaft für Finanz- und Versorgungsberatung mbH trägt die Kosten.

Amtliche Sprachfassungen

Diese Entscheidung liegt in folgenden Amtssprachen der Union vor — alle gleichermaßen verbindlich.

ČeštinaΕλληνικάEnglishEspañolFrançaisItalianoNederlandsPolskiPortuguêsRomână