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EU-Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

Denis Bouychou gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

ECLI: ECLI:EU:T:2007:234Entscheidung vom: 19.07.2007

Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 19. Juli 2007 – Bouychou/Kommission (Rechtssache T-344/04) „Außervertragliche Haftung – Entscheidung, mit der die Rückforderung der dem Unternehmen Stardust Marine von Frankreich gewährten staatlichen Beihilfen angeordnet wird – Nichtigerklärung der Entscheidung durch ein Urteil des Gerichtshofs“ Außervertragliche Haftung – Voraussetzungen – Kumulativer Charakter – Schaden – Kausalzusammenhang – Beweislast (Art. 235 EG und 288 Abs. 2 EG) (vgl. Randnrn. 33-34, 40-43) Gegenstand Klage auf Ersatz des Schadens, der durch die Entscheidung 2000/513/EG der Kommission vom 8. September 1999 über die von Frankreich dem Unternehmen Stardust Marine, vertreten durch Rechtsanwalt Bouychou als Verwalter im Rahmen der Umsetzung des Sanierungsplans, gewährten Beihilfen entstanden sein soll Tenor 1. Die Klage wird als unbegründet abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten.

Amtliche Sprachfassungen

Diese Entscheidung liegt in folgenden Amtssprachen der Union vor — alle gleichermaßen verbindlich.

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