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EU-Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

Henkel KGaA gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum

ECLI: ECLI:EU:T:2007:152Entscheidung vom: 23.05.2007

Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 23. Mai 2007 – Henkel/HABM – SERCA (COR) (Rechtssache T-342/05) „Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke COR – Ältere nationale Bildmarke, die in Frakturschrift das Wortelement ‚Dor‘ enthält – Relatives Eintragungshindernis – Keine Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94“ Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 52-54) Gegenstand Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 14. Juli 2005 (Sache R 556/2003‑1) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Henkel KGaA und der Serra Y Roca, SA (SERCA) Angaben zur Rechtssache Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Serra Y Roca, SA (SERCA) Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke COR für Waren der Klasse 3 – Anmeldung Nr. 1284470 Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Henkel KGaA Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Nationale Bildmarke „Dor“ für Waren der Klassen 3, 5 und 21 Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Zurückweisung des Widerspruchs für die Waren der Klasse 3 Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten.

Amtliche Sprachfassungen

Diese Entscheidung liegt in folgenden Amtssprachen der Union vor — alle gleichermaßen verbindlich.

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