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EU-Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

Königreich Belgien gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

ECLI: ECLI:EU:T:2006:223Entscheidung vom: 25.07.2006

Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 25. Juli 2006 – Belgien/Kommission (Rechtssache T-221/04) „EAGFL – Rechnungsabschluss – Ackerkulturen – Anbauflächenkontrolle auf der Grundlage eines Luftorthofoto-Systems (GIS) – Unterschied zwischen der angegebenen Fläche und der mittels GIS festgestellten Fläche – Administrative Kontrolle und Kontrolle vor Ort – Schaden für den EAGFL“ 1.                     Gerichtshof – Gericht erster Instanz – Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung – Ausübung im Rahmen der Nichtigkeitsklage (Artikel 229 EG und 230 EG) (vgl. Randnrn. 27-28) 2.                     Landwirtschaft – EAGFL – Rechnungsabschluss (Verordnung Nr. 729/70 des Rates) (vgl. Randnrn. 30-33, 82-92) 3.                     Landwirtschaft – EAGFL – Gewährung von Beihilfen und Prämien (Verordnungen des Rates Nr. 729/70 und Nr. 3508/92; Verordnung Nr. 3887/92 der Kommission) (vgl. Randnrn. 52-57) Gegenstand Teilnichtigerklärung der Entscheidung 2004/136/EG der Kommission vom 4. Februar 2004 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung (ABl. L 40, S. 31), soweit darin eine pauschale Berichtigung von 2 % der von Belgien für Ackerkulturen angegebenen Ausgaben vorgesehen ist Tenor Die Klage wird abgewiesen. Das Königreich Belgien trägt die Kosten.

Amtliche Sprachfassungen

Diese Entscheidung liegt in folgenden Amtssprachen der Union vor — alle gleichermaßen verbindlich.

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