EU-Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union
Svend Klitgaard gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
ECLI: ECLI:EU:T:2004:181Entscheidung vom: 10.06.2004
Rechtssache T-315/02
Svend Klitgaard
gegen
Kommission der Europäischen Gemeinschaften
„Schiedsklausel – Im Rahmen des Programms PLAN Cluster D geschlossener Vertrag – Reisekosten – Einziehungskosten – Verspätete Zahlung“
Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 10. Juni 2004 ?II-0000
Leitsätze des Urteils
Verfahren – Anrufung des Gerichts aufgrund einer Schiedsklausel – Vertrag, der einen Zuschuss der Gemeinschaft für die Durchführung eines technischen Audits vorsieht – Antrag auf Erstattung von Reisekosten und auf Zahlung einer Entschädigung für Einziehungskosten – Abweisung
(Artikel 238 EG)
URTEIL DES GERICHTS (Fünfte Kammer)10. Juni 2004(1)
„Schiedsklausel – Im Rahmen des Programms PLAN Cluster D geschlossener Vertrag – Reisekosten – Einziehungskosten – Verspätete Zahlung“
Kläger,
gegen
Beklagte,
DAS GERICHT ERSTER INSTANZDER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN (Fünfte Kammer)
folgendes
Aus diesen Gründen
DAS GERICHT (Fünfte Kammer)
Lindh
García-Valdecasas
Cooke
Der Kanzler
Die Präsidentin
H. Jung
P. Lindh
1 – Verfahrenssprache: Dänisch.
Amtliche Sprachfassungen
Diese Entscheidung liegt in folgenden Amtssprachen der Union vor — alle gleichermaßen verbindlich.
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