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EU-Rechtsprechung · Gericht der Europäischen Union

Svend Klitgaard gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

ECLI: ECLI:EU:T:2004:181Entscheidung vom: 10.06.2004

Rechtssache T-315/02 Svend Klitgaard gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften „Schiedsklausel – Im Rahmen des Programms PLAN Cluster D geschlossener Vertrag – Reisekosten – Einziehungskosten – Verspätete Zahlung“ Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 10. Juni 2004  ?II-0000 Leitsätze des Urteils Verfahren – Anrufung des Gerichts aufgrund einer Schiedsklausel – Vertrag, der einen Zuschuss der Gemeinschaft für die Durchführung eines technischen Audits vorsieht – Antrag auf Erstattung von Reisekosten und auf Zahlung einer Entschädigung für Einziehungskosten – Abweisung (Artikel 238 EG) URTEIL DES GERICHTS (Fünfte Kammer)10. Juni 2004(1) „Schiedsklausel – Im Rahmen des Programms PLAN Cluster D geschlossener Vertrag – Reisekosten – Einziehungskosten – Verspätete Zahlung“ Kläger, gegen Beklagte, DAS GERICHT ERSTER INSTANZDER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN (Fünfte Kammer) folgendes Aus diesen Gründen DAS GERICHT (Fünfte Kammer) Lindh García-Valdecasas Cooke Der Kanzler Die Präsidentin H. Jung P. Lindh 1 – Verfahrenssprache: Dänisch.

Amtliche Sprachfassungen

Diese Entscheidung liegt in folgenden Amtssprachen der Union vor — alle gleichermaßen verbindlich.

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