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EU-Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

Failure of a Member State to fulfil obligations - Directive 2006/21/EC - Management of waste from extractive industries - Failure to transpose within the prescribed period.

ECLI: ECLI:EU:C:2010:461Entscheidung vom: 29.07.2010

Urteil des Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 29. Juli 2010 – Kommission/Estland (Rechtssache C‑515/09) „Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Richtlinie 2006/21/EG – Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie – Nicht fristgerechte Umsetzung“ Vertragsverletzungsklage – Prüfung der Begründetheit durch den Gerichtshof – Maßgebende Lage – Lage bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist (Art. 258 AEUV; Richtlinie 2006/21/EG des Europäischen Parlaments und des Rates) (vgl. Randnrn. 9-12) Gegenstand Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nicht fristgerechter Erlass aller Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2006/21/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über die Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie und zur Änderung der Richtlinie 2004/35/EG (ABl. L 102, S. 15) nachzukommen Tenor 1. Die Republik Estland hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2006/21/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über die Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie und zur Änderung der Richtlinie 2004/35/EG verstoßen, dass sie die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist erlassen hat. 2. Die Republik Estland trägt die Kosten.

Amtliche Sprachfassungen

Diese Entscheidung liegt in folgenden Amtssprachen der Union vor — alle gleichermaßen verbindlich.

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