EU-Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union
Παράβαση κράτους μέλους - Εσωτερικοί φόροι - Υποχρέωση τεχνικού ελέγχου των εισαγόμενων μεταχειρισμένων αυτοκινήτων - Άρθρα 28 ΕΚ και 30 ΕΚ - Οδηγία 96/96/ΕΚ - Αναγνώριση των τεχνικών ελέγχων που έχουν πραγματοποιηθεί σε άλλα κράτη μέλη.
ECLI: ECLI:EU:C:2008:322Entscheidung vom: 05.06.2008
Urteil des Gerichtshofs (Erste Kammer) vom 5. Juni 2008 – Kommission / Polen
(Rechtssache C‑170/07)
„Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Inländische Abgaben – Verpflichtung zur technischen Untersuchung eingeführter Gebrauchtwagen – Art. 28 EG und 30 EG – Richtlinie 96/96/EG – Anerkennung der in anderen Mitgliedstaaten durchgeführten technischen Untersuchungen“
Freier Warenverkehr – Mengenmäßige Beschränkungen – Maßnahmen gleicher Wirkung (Art. 28 EG und 30 EG; Richtlinie 96/96 des Rates, Art. 3 Abs. 1 und 2) (vgl. Randnrn. 42-52 und Tenor)
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Verstoß gegen Art. 28 EG – Nationale Regelung, nach der eingeführte Gebrauchtwagen vor ihrer Zulassung einer technischen Untersuchung unterzogen werden müssen, während bei inländischen Fahrzeugen mit den gleichen Merkmalen keine derartige Verpflichtung besteht
Tenor
1.
Die Republik Polen hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 28 EG verstoßen, dass sie für eingeführte Gebrauchtwagen, die zuvor in anderen Mitgliedstaaten zugelassen waren, eine Verpflichtung zur technischen Untersuchung vor ihrer Zulassung in Polen eingeführt hat.
2.
Die Republik Polen trägt die Kosten.
Amtliche Sprachfassungen
Diese Entscheidung liegt in folgenden Amtssprachen der Union vor — alle gleichermaßen verbindlich.
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