Internetrecht: Impressum-Check

bei uns veröffentlicht am29.03.2007

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Rechtsanwalt

Film-, Medien- und Urheberrecht

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Zusammenfassung des Autors
rechtliche Überprüfung des Impressums Ihrer Internetseiten - Rechtsanwälte in Berlin Mitte

Seit Anfang 2002 muss laut dem Teledienstegesetz (TDG) -nunmehr übergegangen in das Telemediengesetz (TMG) -  jede gewerbliche Homepage eine so genannte "Anbieterkennzeichnung" enthalten. Vergleichbar ist diese Kennzeichnung mit dem Impressum einer Zeitung. Was alles anzugeben ist, bestimmt das Teledienstegesetz. Je nach Beruf oder Rechtsform müssen Webseitenbetreiber dabei höchst unterschiedliche Angaben machen.

Die meisten der Homepagebetreiber, die derzeit kostenpflichtig abgemahnt werden, dürften sich fragen, was an ihrem Impressum falsch sein soll.

Lassen Sie deshalb Ihr Impressum im Vorfeld rechtlich prüfen und vermeiden Sie mögliche Rechtsverstöße.

Die Kosten für die Prüfung des Impressums betragen 39,00 Euro inkl. 19 % Mehrwertsteuer für private Webseiten sowie 59,00 Euro zzgl. 19 % Mehrwertsteuer für gewerbliche Webseiten.

Überprüft werden anhand der jeweils einschlägigen gesetzlichen Vorgaben die inhaltlichen Angaben auf mögliche Gesetzesverstöße sowie die Platzierung und Einbindung des Impressums auf Ihren Seiten.

Wir werden unverzüglich mit Ihnen in Kontakt treten und innerhalb von 2 Tagen Ihnen ein Angebot unterbreiten. Mit Annahme dieses Angebot entsteht ein für beide Seiten verbindliches Beratungsverhältnis. Das entsprechende Honorar ist aufgrund der Geringfügigkeit der Beträge vor unserem Tätigwerden zu zahlen. Die Prüfung beginnt mit Eingang der Zahlung auf eines unserer Konten.


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