Landgericht München I Beschluss, 23. Aug. 2017 - 18 OH 8970/17
Gericht
Tenor
Der Antrag der Antragsteller auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens gemäß Schriftsatz vom 20.06.2017 (Bl. 1/6 d.A.) wird als unzulässig zurückgewiesen.
