Arbeitsgericht Würzburg Beschluss, 04. Sept. 2015 - 4 BV 14/15

published on 04/09/2015 00:00
Arbeitsgericht Würzburg Beschluss, 04. Sept. 2015 - 4 BV 14/15
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Tenor

Der Gegenstandswert wird auf 18.750,00 € festgesetzt.

Gründe

Unter Berücksichtigung der Vorschläger des Streitwertkatalogs für die Arbeitsgerichtsbarkeit hält es das Gericht für angemessen, den Gegenstandswert wie folgt zu ermitteln:

– 1. Arbeitnehmer: 7.500,00 € (= 5.000,00 € für Ziffer 1, 2.500,00 € für Ziffer 2 des Antrags)

– 2.- 7. Arbeitnehmer 1/4 des Ausgangswertes = 6 x 1.875,00 €, zusammen somit 18.750,00 € Die ursprüngliche Vorstellung des Gerichts hatte nicht berücksichtigt, dass es mehrere Arbeitnehmer waren.

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published on 15/01/2016 00:00

Tenor Datum: 15.01.2016 4 BV 14/15 (Arbeitsgericht Würzburg) Rechtsvorschriften: Leitsatz: 1. Der Beschluss des Arbeitsgerichts Würzburg vom 04.09.2015 wird abgeändert. 2. Der Streitwert wird auf 6.251,28 €
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