Amtsgericht Schwandorf Beschluss, 27. Juli 2016 - 407 XVII 40/16
Gericht
Tenor
Die Betreuung wird angeordnet.
Die Betreuung umfasst folgende Aufgabenkreise:
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-Vermögenssorge
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-Gesundheitsfürsorge
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-Aufenthaltsbestimmung
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-Entgegennahme, Öffnen und Anhalten der Post und Entscheidung über Fernmeldeverkehr
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-Vertretung gegenüber Behörden, Versicherungen, Renten- und Sozialleistungsträgern
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-Wohnungsangelegenheiten
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-Abschluss, Änderung und Kontrolle der Einhaltung eines Heim-Pflegevertrages
Zum Betreuer wird bestellt:
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– als Berufsbetreuer –
Der Aufgabenkreis des Betreuers umfasst:
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-Vermögenssorge
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-Gesundheitsfürsorge
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-Aufenthaltsbestimmung
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-Abschluss, Änderung und Kontrolle der Einhaltung eines Heim-Pflegevertrages
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-Entgegennahme, Öffnen und Anhalten der Post und Entscheidung über Fernmeldeverkehr
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-Vertretung gegenüber Behörden, Versicherungen, Renten- und Sozialleistungsträgern
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-Wohnungsangelegenheiten
Das Gericht wird spätestens bis zum 27.07.2023 über die Aufhebung oder Verlängerung der Betreuung entscheiden.
Bis zu einer erneuten Entscheidung gelten die getroffenen Regelungen fort.
Gründe
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-dem ärztlichen Gutachten des Sachverständigen vom 24.07.2016 und
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-dem unmittelbaren Eindruck des Gerichts, den sich dieses bei der Anhörung der Betreuten in deren üblicher Umgebung verschafft hat.