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Voraussetzung für einen Haftbefehl
15.06.2022 10:51

Der Erlass eines Haftbefehls setzt gemäß § 112 Abs. 1 Satz 1 StPO einen dringenden Tatverdacht voraus. Dieser besteht, wenn die Wahrscheinlichkeit groß ist, dass der Beschuldigte Täter oder Teilnehmer einer nach deutschem Strafrecht zu beurteilenden Straftat ist...

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 13. Jan. 2025 - W 8 K 24.641
13.02.2025 10:38

Corona-Soforthilfe: Verwaltungsgericht Würzburg bestätigt Rückforderung durch den Freistaat Bayern Das Verwaltungsgericht Würzburg hat mit Urteil vom 13. Januar 2025 (Az. W 8 K 24.641) entschieden, dass der Widerruf der gewährten...

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Corona-Soforthilfe: Verwaltungsgericht Würzburg bestätigt Rückforderung durch den Freistaat Bayern

Das Verwaltungsgericht Würzburg hat mit Urteil vom 13. Januar 2025 (Az. W 8 K 24.641) entschieden, dass der Widerruf der gewährten Corona-Soforthilfe in Höhe von 7.500 Euro durch die Regierung von Unterfranken rechtmäßig war. Die Klägerin, eine Zahnarztpraxis, hatte die Soforthilfe im März 2020 beantragt und erhalten, musste aber im Rahmen der späteren Überprüfung feststellen, dass kein ausreichender Liquiditätsengpass bestanden hatte. Die Rückforderung durch die Behörde war daher zulässig.

Das Gericht stellte klar, dass die Soforthilfe ausschließlich zur Deckung eines tatsächlichen Liquiditätsengpasses gewährt wurde und nicht als allgemeine Entschädigung für Umsatzeinbußen diente. Die Entscheidung verdeutlicht, dass eine ex-post-Überprüfung der finanziellen Situation zwingend vorgesehen war und sich Empfänger nicht auf ein schutzwürdiges Vertrauen berufen können. Auch politische Äußerungen oder unklare Verwaltungspraxis begründen keinen Anspruch auf das Behalten der Hilfsgelder.

Das Urteil richtet sich insbesondere an Unternehmer, Steuerberater und Rechtsanwälte, die sich mit der Rückforderung von Corona-Soforthilfen konfrontiert sehen. Es bestätigt die gängige Rechtsprechung bayerischer Verwaltungsgerichte und unterstreicht, dass sich Unternehmen frühzeitig mit den Rückmeldepflichten und möglichen Erstattungsforderungen auseinandersetzen sollten.

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 26. Juli 2021 - W 8 K 20.2031
07.07.2024 13:40

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil vom 26. Juli 2021 Az.: W 8 K 20.2031   Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Klä...

Amtsgericht Würzburg Urteil, 18. Juli 2018 - 109 Cs 781 Js 140/ 16
20.01.2024 16:28

Das Amtsgericht Würzburg hat im Strafverfahren gegen den Angeklagten B, vertreten durch Rechtsanwalt Streifler Dirk, einen rechtskräftigen Strafbefehl vom 31.05.2017 abgeändert, wobei die Höhe eines Tagessatzes auf 10,00 EUR festgesetzt wurde...

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Das Amtsgericht Würzburg hat im Strafverfahren gegen den Angeklagten B, vertreten durch Rechtsanwalt Streifler Dirk, einen rechtskräftigen Strafbefehl vom 31.05.2017 abgeändert, wobei die Höhe eines Tagessatzes auf 10,00 EUR festgesetzt wurde.

 

Arbeitsgericht Würzburg Endurteil, 28. Sept. 2016 - 3 Ca 38/16
25.06.2022 18:28

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Der Streitwert wird auf 62.500.000,-- € festgesetzt. Tatbestand Die Parteien streiten um Erstattungsansprüche...

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 02. Juli 2015 - W 3 K 14.648
25.06.2022 08:49

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die...

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 25. Nov. 2015 - W 6 K 14.324
25.06.2022 06:47

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Würzburg Aktenzeichen: W 6 K 14.324 Im Namen des Volkes Urteil vom 25. November 2015 6. Kammer Sachgebiets-Nr: 540 Hauptpunkte: Vollzug des Infektionsschutzgesetzes...

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 15. Jan. 2015 - W 3 K 14.589
25.06.2022 01:24

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand I. Die Beteiligten streiten um Leistungen gemäß § 23 Abs. 2 Nr...

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 05. Dez. 2017 - W 4 K 15.530
25.06.2022 00:55

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die...