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Landgericht Osnabrück Beschluss, 24. Sept. 2021 - 10 Qs 49/21
19.10.2022 17:16

Das Landgericht Osnabrück stellte fest, dass die Beschlagnahmung des Mobiltelefons eines Beschwerdeführers nicht gerechtfertigt war. Gerechtfertigt könnte die Beschlaagnahmung insbesondere dann sein, wenn das Filmen gegen § 201 StGB...

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Das Landgericht Osnabrück stellte fest, dass die Beschlagnahmung des Mobiltelefons eines Beschwerdeführers nicht gerechtfertigt war. Gerechtfertigt könnte die Beschlaagnahmung insbesondere dann sein, wenn das Filmen gegen § 201 StGB verstoßen würde. Dazu müsste das gefilmte Material "nichtöffentlich" sein. Die Diensthandlungen sind jedoch in einem öffentlichen Verkehrsraum vorgenommen worden, so dass § 201 StGB nicht einschlägig ist. Das Filmen eines Polizeieinsatzes begründet in diesem Fall mithin keinen Anfangsverdacht, der die Beschlagnahmung rechtfertigen würde.

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Landgericht Osnabrück Urteil, 9. Juli 2021 - 2 S 35/21
17.06.2022 04:17

Trotz der staatlichen Schließanordnungen haben mehrere Fitnessstudiobetreiber die Mitgliedschaftsbeiträge ihrer Kunden weiterhin per Lastschrift eingezogen. Das Amtsgericht Papenburg (AG Papenburg, 18.12.2020 - 3 C 337/20) hat auf die Klage eines...

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Trotz der staatlichen Schließanordnungen haben mehrere Fitnessstudiobetreiber die Mitgliedschaftsbeiträge ihrer Kunden weiterhin per Lastschrift eingezogen. Das Amtsgericht Papenburg (AG Papenburg, 18.12.2020 - 3 C 337/20) hat auf die Klage eines Betroffenen hin entschieden, dass die Betreiberin eines Fitnessstudios, die während des Lockdowns eingezogenen Mitgliedschaftsbeiträge zurückerstatten muss. Diese legte gegen diese Entscheidung des Amtsgerichts Berufung ein, die letztendlich keinen Erfolg hatte. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass der Beklagten durch die staatlichen Schließanordnungen, die Erbringung der geschuldeten Leistung unmöglich geworden ist. Aus diesem Grund entfalle auch die Pflicht zur Entrichtung von Monatsbeiträgen für diesen Zeitraum.

Mittlerweile hat auch der Bundesgerichtshof die Pflicht zur Rückerstattung der Mitgliedschaftsbeiträge während des Zeitraums des Lockdowns bestätigt (BGH, 04.05.2022 - XII ZR 64/21).

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