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Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 29. Jan. 2024 - AN 15 K 23.1634
05.05.2024 13:38

Im vorliegenden vor dem Verwaltungsgericht Ansbach verhandelten Fall blieb die Klage gegen den Widerruf einer Corona-Soforthilfe erfolglos. Das Gericht stellte unter anderem folgendes fest: Bei Billigkeitsleistungen hat die Behörde das Recht , nicht nur die...

Author’s summary

Im vorliegenden vor dem Verwaltungsgericht Ansbach verhandelten Fall blieb die Klage gegen den Widerruf einer Corona-Soforthilfe erfolglos.

Das Gericht stellte unter anderem folgendes fest:

Bei Billigkeitsleistungen hat die Behörde das Recht , nicht nur die Voraussetzungen für die Gewährung von Finanzhilfen festzulegen, sondern auch darüber zu entscheiden, in welchem Umfang die Leistung gewährt wird.

Zeigt sich ex-post, dass bei Empfängern von Corona-Soforthilfen kein Liquiditätsengpass aufgetreten ist, kann die gewährte Unterstützung nicht zur Kompensation eines solchen Engpasses verwendet worden sein.

Die ursprüngliche Prognose eines Liquiditätsengpasses bei der Bewilligung der Soforthilfe ist für die Frage der Zweckverfehlung irrelevant. Empfänger mussten davon ausgehen, dass die Hilfe nur gewährt wird, wenn tatsächlich ein Engpass aufgrund der Corona-Pandemie vorlag.

Entscheidend für eine Selbstbindung der Verwaltung ist das Verständnis des Zuwendungsgebers zum Zeitpunkt der Behördenentscheidung.

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 29. Okt. 2015 - AN 6 K 15.00732, AN 6 K 15.01256
25.06.2022 15:23

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Ansbach Aktenzeichen: AN 6 K 15.01256, AN 6 K 15.00732 Im Namen des Volkes Urteil 29. Oktober 2015 6. Kammer Sachgebiets - Nr.: 0250 Hauptpunkte: Verfassungsmäßigkeit der...

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 20. Apr. 2016 - AN 9 K 15.02552
25.06.2022 13:36

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst. 3. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 v. H...

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 05. Aug. 2015 - AN 11 K 14.01905
25.06.2022 11:51

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. 3. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung...

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 16. Sept. 2015 - AN 11 K 15.00630
25.06.2022 11:31

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Ansbach Aktenzeichen: AN 11 K 15.00630 Im Namen des Volkes Urteil vom 16. September 2015 11. Kammer Sachgebiets-Nr.: 1021 Hauptpunkte: Genehmigung von Windkraftanlagen...

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 12. März 2015 - AN 11 K 14.01470
25.06.2022 09:54

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen mit Ausnahme der dem Beklagten zur Last fallenden aussonderbaren Kosten des Termins vom 25. Februar...

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 14. Juli 2014 - 10 K 13.01578
25.06.2022 08:42

Tenor 1. Die Klagen werden abgewiesen. 2. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu tragen. Tatbestand Die Kläger sind Eigentümer bzw. Miteigentümer von...

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 14. Juli 2014 - 10 K 13.01444
25.06.2022 08:03

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu tragen. Tatbestand Der Kläger ist Miteigentümer des Wohnzwecken dienenden...