Rechtsgebiet
Swap
30 von 32 Normen · 1 Urteil im Überblick
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Ein Swap (Tauschgeschäft) ist ein hochkomplexes derivatives Finanzinstrument. Dabei vereinbaren zwei Vertragsparteien den Austausch von Zahlungsströmen in der Zukunft. In der Praxis der Anlageberatung spielen vor allem Zinsswaps (z. B. der Tausch von variablen gegen feste Zinsen) oder Währungsswaps eine erhebliche Rolle.
Swaps bergen asymmetrische und oft schwer kalkulierbare Verlustrisiken. Nach der vielbeachteten Swap-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs treffen eine Bank, die einem Kunden (häufig Kommunen oder mittelständischen Unternehmen) ein solches Produkt empfiehlt, drastische Aufklärungspflichten.
Insbesondere muss die Bank den Kunden über einen anfänglichen negativen Marktwert des Swaps aufklären, wenn sie das Produkt selbst strukturiert hat. Verletzt die Bank diese Pflicht, kann der Kunde wegen Falschberatung gemäß § 280 Abs. 1 BGB Schadensersatz verlangen. Die Bank muss zudem offenlegen, dass ein Swap im Gegensatz zu einem klassischen Kreditvertrag theoretisch unbegrenzte Verlustrisiken aufweisen kann, was eine anleger- und objektgerechte Beratung erforderlich macht.
Das OLG Frankfurt hat mit Entscheidung vom 04.08.2010 (Aktenzeichen: 23 U 230/08) eine Schadensersatzklage gegen die Deutsche Bank wegen eines fehlgeschlagenen Anlagegeschäftes abgewiesen. Weiterlesen ›
Der BGH hat in seinem Urteil vom 22.03.2016 (Az.: XI ZR 93/15) folgendes entschieden: Tatbestand: Die Klägerin zu 1 nimmt die Beklagte zu 1 auf Zahlung und Feststellung, die Kläger zu 2 und 3 nehmen … Weiterlesen ›
Das OLG Hamm hat mit dem Urteil vom 10.11.2010 (Az: 31 U 121/08) entschieden: Die Berechnung eines konkreten Erwartungswertes einer Zinswette aus Anlegersicht ist im Rahmen eines Beratungsvertrages … Weiterlesen ›
Für dieses Unterthema zeigen wir die Inhalte des übergeordneten Gebiets „Anlageberatung und Anlagevermittlung“.
Schlüsselnormen
- § 7 FinVermVEintragung
- § 17 FinVermVOffenlegung von Zuwendungen durch Gewerbetreibende nach § 34f der Gewerbeordnung
- § 1 FinVermVSachkundeprüfung
- § 2 FinVermVZuständige Stelle und Prüfungsausschuss
- § 3 FinVermVVerfahren
- § 4 FinVermVGleichstellung anderer Berufsqualifikationen
- § 5 FinVermVAnerkennung von ausländischen Berufsbefähigungsnachweisen im Rahmen der Niederlassungsfreiheit
- § 6 FinVermVAngaben zur Speicherung im Vermittlerregister
- § 8 FinVermVZugang
- § 10 FinVermVAnzeigepflicht des Versicherungsunternehmens
- § 9 FinVermVUmfang der Versicherung
- § 11 FinVermVAllgemeine Verhaltenspflicht
- § 11a FinVermVVermeidung, Regelung und Offenlegung von Interessenkonflikten, Vergütung
- § 12 FinVermVStatusbezogene Informationspflichten
- § 12a FinVermVInformation des Anlegers über Vergütungen und Zuwendungen
- § 13 FinVermVInformation des Anlegers über Risiken, Kosten und Nebenkosten
- § 14 FinVermVRedliche, eindeutige und nicht irreführende Informationen und Werbung
- § 15 FinVermVBereitstellung des Informationsblatts
- § 16 FinVermVEinholung von Informationen über den Anleger; Pflicht zur Empfehlung geeigneter Finanzanlagen
- § 17a FinVermVOffenlegung und Auskehr von Zuwendungen durch Gewerbetreibende nach § 34h der Gewerbeordnung
- § 18 FinVermVAnfertigung einer Geeignetheitserklärung
- § 18a FinVermVAufzeichnung telefonischer Vermittlungs- und Beratungsgespräche und sonstiger elektronischer Kommunikation
- § 19 FinVermVBeschäftigte
- § 20 FinVermVUnzulässigkeit der Annahme von Geldern und Anteilen von Anlegern
- § 21 FinVermV(weggefallen)
- § 22 FinVermVAufzeichnungspflicht
- § 23 FinVermVAufbewahrung
- § 24 FinVermVPrüfungspflicht
- § 25 FinVermVRechte und Pflichten der an der Prüfung Beteiligten
- § 26 FinVermVOrdnungswidrigkeiten
Aktuelle Urteile
neueste zuerst- BGHBGH, 19.09.2024 – URTEIL III ZR 299/23III ZR 299/23 · 19.09.2024 · URTEIL
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