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EU-Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

Código Aduaneiro Comunitário - Artigo 202.º - Constituição da dívida aduaneira - Introdução irregular no território aduaneiro da Comunidade - Conceito de devedor dessa dívida - Alargamento à entidade patronal da dívida de um empregado que cometeu irregularidades na execução das obrigações aduaneiras.

ECLI: ECLI:EU:C:2004:551Entscheidung vom: 23.09.2004

Rechtssache C-414/02 Spedition Ulustrans, Uluslararasi Nakliyat ve. Tic. A.S. Istanbul gegen Finanzlandesdirektion für Oberösterreich (Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichtshofes [Österreich]) „Zollkodex der Gemeinschaften – Artikel 202 – Entstehung der Zollschuld – Vorschriftswidriges Verbringen in das Zollgebiet der Gemeinschaft – Begriff des Zollschuldners – Mithaftung des Dienstgebers für die Schuld eines Dienstnehmers, der bei der Wahrnehmung zollrechtlicher Pflichten ein rechtswidriges Verhalten gesetzt hat“ Leitsätze des Urteils Zollunion – Entstehung einer Zollschuld infolge des vorschriftswidrigen Verbringens von Waren – Begriff des Zollschuldners – Arbeitgeber des Verbringers – Einbeziehung durch eine nationale Regelung – Voraussetzungen für die Zulässigkeit (Verordnung Nr. 2913/92 des Rates, Artikel 202 Absatz 3) Artikel 202 Absatz 3 der Verordnung Nr. 2913/92 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung nicht entgegensteht, nach der im Fall vorschriftswidrigen Verbringens einer eingangsabgabenpflichtigen Ware in das Zollgebiet der Gemeinschaft der Dienstgeber Mitschuldner der Zollschuld des Dienstnehmers ist, der die Ware in Besorgung von Angelegenheiten des Dienstgebers verbracht hat, sofern diese Regelung voraussetzt, dass der Dienstgeber am Verbringen der Ware beteiligt war, obwohl er wusste oder vernünftigerweise hätte wissen müssen, dass das Verbringen vorschriftswidrig war. (vgl. Randnr. 45 und Tenor) URTEIL DES GERICHTSHOFES (Zweite Kammer)23. September 2004(1) „Zollkodex der Gemeinschaften – Artikel 202 – Entstehung der Zollschuld – Vorschriftswidriges Verbringen in das Zollgebiet der Gemeinschaft – Begriff des Zollschuldners – Mithaftung des Dienstgebers für die Schuld eines Dienstnehmers, der bei der Wahrnehmung zollrechtlicher Pflichten ein rechtswidriges Verhalten gesetzt hat“ gegen DER GERICHTSHOF (Zweite Kammer), nach Anhörung der Schlussanträge des Generalanwalts in der Sitzung vom 6. Mai 2004, folgendes 1 – Verfahrenssprache: Deutsch.

Amtliche Sprachfassungen

Diese Entscheidung liegt in folgenden Amtssprachen der Union vor — alle gleichermaßen verbindlich.

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