EU-Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union
Communautair douanewetboek - Douaneschuld bij invoer - Onttrekking van goederen aan douanetoezicht.
ECLI: ECLI:EU:C:2004:90Entscheidung vom: 12.02.2004
«Zollkodex der Gemeinschaft – Einfuhrzollschuld – Entziehung von Waren aus der zollamtlichen Überwachung»
Leitsätze des Urteils
Zollunion – Entstehung einer Einfuhrzollschuld nach der Entziehung einer einfuhrabgabenpflichtigen Ware aus der zollamtlichen Überwachung – Begriff der Entziehung – Beförderung von Nichtgemeinschaftswaren, die in das Zolllagerverfahren übergeführt worden und zur Wiederausfuhr bestimmt sind, zur Ausgangszollstelle ohne vorherige Abfertigung zum externen Versandverfahren – Einschluss (Verordnung Nr. 2913/92 des Rates, Artikel 203 Absatz 1 )
(vgl. Randnr. 36 und Tenor)
URTEIL DES GERICHTSHOFES (Zweite Kammer)12. Februar 2004(1)
„Zollkodex der Gemeinschaften – Einfuhrzollschuld – Entziehen von Waren aus der zollamtlichen Überwachung“
gegen
DER GERICHTSHOF (Zweite Kammer),,
nach Anhörung der mündlichen Ausführungen der Hamann International GmbH Spedition + Logistik, vertreten durch M. Zitzmann, des Hauptzollamts Hamburg-Stadt, vertreten durch T. Cirener als Bevollmächtigten, sowie der Kommission, vertreten durch J.-C. Schieferer, in der Sitzung vom 5. Februar 2003,
nach Anhörung der Schlussanträge des Generalanwalts in der Sitzung vom 12. Juni 2003,
…“
Aus diesen Gründen
DER GERICHTSHOF (Zweite Kammer)
Skouris
Schintgen
Colneric
Der Kanzler
Der Präsident
R. Grass
V. Skouris
1 – Verfahrenssprache: Deutsch.
Amtliche Sprachfassungen
Diese Entscheidung liegt in folgenden Amtssprachen der Union vor — alle gleichermaßen verbindlich.