Zum Inhalt springen

EU-Rechtsprechung · Gerichtshof der Europäischen Union

Hamann International GmbH Spedition + Logistik gegen Hauptzollamt Hamburg-Stadt.

ECLI: ECLI:EU:C:2004:90Entscheidung vom: 12.02.2004

«Zollkodex der Gemeinschaft – Einfuhrzollschuld – Entziehung von Waren aus der zollamtlichen Überwachung» Leitsätze des Urteils Zollunion – Entstehung einer Einfuhrzollschuld nach der Entziehung einer einfuhrabgabenpflichtigen Ware aus der zollamtlichen Überwachung – Begriff der Entziehung – Beförderung von Nichtgemeinschaftswaren, die in das Zolllagerverfahren übergeführt worden und zur Wiederausfuhr bestimmt sind, zur Ausgangszollstelle ohne vorherige Abfertigung zum externen Versandverfahren – Einschluss (Verordnung Nr. 2913/92 des Rates, Artikel 203 Absatz 1 ) (vgl. Randnr. 36 und Tenor) URTEIL DES GERICHTSHOFES (Zweite Kammer)12. Februar 2004(1) „Zollkodex der Gemeinschaften – Einfuhrzollschuld – Entziehen von Waren aus der zollamtlichen Überwachung“ gegen DER GERICHTSHOF (Zweite Kammer),, nach Anhörung der mündlichen Ausführungen der Hamann International GmbH Spedition + Logistik, vertreten durch M. Zitzmann, des Hauptzollamts Hamburg-Stadt, vertreten durch T. Cirener als Bevollmächtigten, sowie der Kommission, vertreten durch J.-C. Schieferer, in der Sitzung vom 5. Februar 2003, nach Anhörung der Schlussanträge des Generalanwalts in der Sitzung vom 12. Juni 2003, …“ Aus diesen Gründen DER GERICHTSHOF (Zweite Kammer) Skouris Schintgen Colneric Der Kanzler Der Präsident R. Grass V. Skouris 1 – Verfahrenssprache: Deutsch.

Amtliche Sprachfassungen

Diese Entscheidung liegt in folgenden Amtssprachen der Union vor — alle gleichermaßen verbindlich.

ΕλληνικάEnglishEspañolFrançaisItalianoNederlandsPortuguês