wirtschaftlicher Verein

wirtschaftlicher Verein

25.05.2009
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Bei einem sog. wirtschaftliche Verein, handelt es sich um ein Verein, dessen Geschäftsbetrieb hauptsächlich auf eine wirtschaftliche Tätigkeit gerichtet ist. Den Gegensatz hierzu bildet der sog. Idealverein, welcher hauptsächlich ideelle Zwecke verfolgt. Eine wirtschaftliche Nebentätigkeit ist dem Idealverein jedoch gestattet.

Ein wirtschaftlicher Verein muss die Rechtsfähigkeit staatlich verliehen bekommen, während ein Idealverein seine Rechtsfähigkeit durch Eintragung in das Vereinsregister erlangt.

Weitere Informationen zum Vereinsrecht erhalten Sie hier.

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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