Widerspruch / Widerspruchsverfahren
Das Widerspruchsverfahren
ist ein behördliches Vorverfahren gegen einen belastenden Verwaltungsakt, das in der Regel vor der Erhebung einer Anfechtungsklage bzw. einer Verpflichtungsklage, in dem der Widerspruchsführer die Recht- und Zweckmäßigkeit des Verwaltungsaktes überprüfen lassen kann.
Bei einem gerichtliches Verfahren wird nur die Rechtmäßigkeit einer Entscheidung, nicht hingegen die Zweckmäßigkeit überprüft. Gegen einen negativen Widerspruchsbescheid kann dann Klage geführt werden.
Die Widerspruchsfrist beträgt in der Regel einen Monat ab Bekanntgabe des Verwaltungsaktes.
Im Falle eines erfolgreichen Widerspruches sind dem Widerspruchsführer die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen, d.h. auch die Kosten der Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes, zu erstatten (§80 Abs.1 S.1 VwVfG).