Weiterbeschäftigungsanspruch
15/08/2008 08:12
Der Weiterbeschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers regelt, ob ein Arbeitnehmer, der die Kündigungsschutzklage erhoben hat, nach Ablauf der Kündigungsfrist Weiterbeschäftigung verlangen kann. Hierzu muss der Arbeitnehmer seine Weiterbeschäftigung vom Arbeitgeber verlangt haben.
Bei Betrieben mit einem Betriebsrat setzt der Weiterbeschäftigungsanspruch weiter voraus, dass der Betriebsrat ordnungsgemäß widersprochen hat und der Arbeitnehmer die Kündigungsschutzklage erhoben hat.
Bei Betrieben ohne Betriebsrat hingegen hat der Arbeitnehmer nur dann einen Weiterbeschäftigungsanspruch, wenn die Kündigung offensichtlich unwirksam ist oder ein besonderes Beschäftigungsinteresse des Arbeitnehmers besteht.