Wahndelikt

Wahndelikt

30.06.2008
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Ein Wahndelikt ist ein Verhalten, von dem der Täter irrig annimmt, es falle unter eine Verbotsnorm. Der Täter irrt nicht über sein eigentliches Verhalten, sondern über dessen rechtliche Bedeutung.


Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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