Vorschaden
Vorschaden
Ein Vor- oder auch Altschaden bezeichnet einen Schaden, der bereits vor dem aktuellen Schadenseintritt vorhanden war. Ein solcher Vorschaden ist sowohl bei Sach-, wie auch Personenschäden möglich.
Problematisch ist ein Vorschaden, wenn er das Ausmaß des aktuellen Schadenseintritts beeinflusst oder sich mit dem aktuellen Schaden deckt. Probleme treten u.a. auf, wenn ein solcher Vorschaden bei dem aktuellen Schadenseintritt zwar von Bedeutung, jedoch noch nicht bekannt ist.
Weitere Informationen zum Verkehrsrecht erhalten Sie hier.
Problematisch ist ein Vorschaden, wenn er das Ausmaß des aktuellen Schadenseintritts beeinflusst oder sich mit dem aktuellen Schaden deckt. Probleme treten u.a. auf, wenn ein solcher Vorschaden bei dem aktuellen Schadenseintritt zwar von Bedeutung, jedoch noch nicht bekannt ist.
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Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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