Vorgesellschaft

Vorgesellschaft

09.10.2008
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Eine Vorgesellschaft, welche auch Gründungsgesellschaft genannt wird, ist die der zustande gekommenen Gesellschaft im Gründungsstadium vorhergehende Gesellschaft.  Sie entsteht grundsätzlich durch den Abschluss eines förmlichen Gesellschaftsvertrages und besteht in der Zeit, wo zwar ein Gesellschaftsvertrag zustande gekommen ist, die Eintragung jedoch noch nicht erfolgt ist.
 

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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