Vorbelastungshaftung
Vorbelastungshaftung
Vorbehaltshaftung bezeichnet die Haftung für vor Eintragung durch Aufnahme des Geschäftsbetriebs verlorenes Stammkapital. Hierbei ist der eingetretene Verlust von den Gesellschaftern im Verhältnis ihrer Kapitalanteile abzudecken.
Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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