Vorbelastungshaftung
04/11/2008 10:53
Vorbehaltshaftung bezeichnet die Haftung für vor Eintragung durch Aufnahme des Geschäftsbetriebs verlorenes Stammkapital. Hierbei ist der eingetretene Verlust von den Gesellschaftern im Verhältnis ihrer Kapitalanteile abzudecken.